Medien berichteten im Zuge der öffentlichen Diskussion über die Invaliditätspension des Tatverdächtigen über eine Muskelschwächekrankheit des Mannes. Laut dem Bericht ist man bei der Ärztekammer bestürzt über die Weitergabe dieser persönlichen Gesundheitsdaten. Jeder Bürger habe ein Recht auf die Verschwiegenheit des Arztes, auch mögliche Straftäter. Solange diese Daten nicht besser geschützt würden, sehe man die Patientenrechte auch durch die Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) bedroht. (APA)
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