Grundlage dafür sei das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei, das ein umfassendes Verschlechterungsverbot (Stillhalteklausel) für diese Bestimmungen enthält.
Internes Rundschreiben reicht nicht
Die EU-Kommission erklärte am Mittwoch in Brüssel, sie habe an Österreich im vergangenen Jahr ein Aufforderungsschreiben gerichtet. Österreich habe der Kommission in seiner Antwort mitgeteilt, dass es keine Notwendigkeit sehe, seine nationalen Rechtsvorschriften zu ändern.
Das Innenministerium habe demnach den zuständigen Behörden erster Instanz bereits ein Rundschreiben geschickt mit der Anweisung, diejenigen Bestimmungen, die eine rechtliche Schlechterstellung im Vergleich zum Zeitpunkt des EU-Beitritts Österreichs bewirken, nicht auf türkische Staatsangehörige anzuwenden.
Kommission gibt zwei Monate Zeit
“Die Kommission betrachtet diese Maßnahme jedoch als nicht ausreichend, da die betreffenden türkischen Staatsangehörigen sich nicht auf unveröffentlichte Rundschreiben verlassen können, die von der Verwaltung jederzeit geändert werden können”, erklärte die EU-Kommission. Die EU-Kommission droht in der Causa mit Klage vor dem EU-Gerichtshof. Sollte sie innerhalb von zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, könne sie Österreich beim Europäischen Gerichtshof verklagen, betonte die EU-Behörde.
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