AA

D: Köhler wird wohl Prüffrist ausschöpfen

Der deutsche Bundespräsident Horst Köhler behält sich vor, nach der gescheiterten Vertrauensfrage von Bundeskanzler Schröder die volle gesetzliche Frist auszuschöpfen, um eine mögliche Auflösung des Parlaments zu prüfen.

Artikel 68 Abs.1 des deutschen Grundgesetzes sehe vor, dass der Bundespräsident binnen 21 Tagen eine Entscheidung treffen müsse, heißt es in einer am Freitag verbreiteten Erklärung des Präsidialamts in Berlin.

„Die für die Entscheidung über den Vorschlag des Bundeskanzler zu prüfenden Fragen sind komplex. Der Bundespräsident hat sich vorbehalten, die in Art. 68 Abs. 1 Grundgesetz festgelegte Frist auszuschöpfen“, hieß es weiter. Zuvor hatte Köhler Schröder zu einem kurzen Besuch im Bundespräsidialamt empfangen. Dabei habe der Kanzler dem Bundespräsidenten vorgeschlagen, den Bundestag aufzulösen.

Eine Neuwahl über den Weg einer gezielt herbeigeführten Abstimmungsniederlage bei der Vertrauensfrage gilt unter Verfassungsjuristen als umstritten. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Werner Schulz hat für eine solchen Fall bereits eine Klage vor dem Verfassungsgericht angekündigt.

Bundespräsident zwischen Fristen und Abwägungen

Die Entscheidung über eine Neuwahl des Bundestages im Herbst liegt jetzt bei Bundespräsident Horst Köhler. Dazu vier Fragen und vier Antworten:

Wieviel Zeit kann er sich lassen?

Artikel 68 des Grundgesetz gibt ihm bis zu einer Entscheidung 21 Tage Zeit – also bis zum 22. Juli. Nur wenn er diese Frist weitgehend ausschöpft, kann der von allen Parteien gewünschte Wahltermin am 18. September eingehalten werden. Denn nach Artikel 39 des Grundgesetzes muss die Wahl nach Auflösung des Bundestages innerhalb von 60 Tagen stattfinden. Sollte Köhler sich sehr bald klar werden, dass er den von Bundeskanzler Gerhard Schröder eingeschlagenen Weg zur Neuwahl für nicht verfassungskonform hält, könnte er sehr rasch entscheiden. Der Bundespräsident hat allerdings angekündigt, die Frist von 21 Tagen möglichst ausschöpfen zu wollen.

Wie war das bei bisherigen Präsidentenentscheidungen?

Gustav Heinemann reagierte am 22. September 1972 nur Stunden nach dem Antrag des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt und löste den Bundestag auf. Karl Carstens nutzte die volle 21-Tage-Frist zur Prüfung des Antrags von Kanzler Helmut Kohl. Die am 7. Januar 1983 veröffentlichte Entscheidung für eine Neuwahl fiel ihm wegen ihrer Strittigkeit sehr schwer. Beide Präsidenten verbanden ihre Voten mit Fernsehansprachen.

Kann der Bundespräsident die Prüfung der Verfassungsfrage an das Bundesverfassungsgericht weiterreichen?

Das kann er nicht. Er muss zunächst selbst entscheiden. Köhler kann aber mit seiner Entscheidung die Aufforderung an den Gesetzgeber verbinden, die rechtlichen Voraussetzungen zur Auflösung des Bundestages klarer zu fassen.

Worauf konzentriert sich vor allem die Prüfung Köhlers?

Das deutsche Verfassungsgericht hat in seinem Urteil von 1983 vor allem auf die Handlungsfähigkeit des Regierungschefs abgehoben: „Die politischen Kräfteverhältnisse im Bundestag müssen seine (des Kanzlers) Handlungsfähigkeit so beeinträchtigen oder lähmen, dass er eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll zu verfolgen vermag.“ Der Wunsch aller Parteien nach einer vorgezogenen Wahl reicht für eine Auflösung des Parlaments nicht aus.

Stichwort: Vertrauensfrage in Deutschland

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Welt
  • D: Köhler wird wohl Prüffrist ausschöpfen