Am Landesgericht Feldkirch wurde heute der Zivilprozess um die mutmaßliche Eizellenverwechslung fortgesetzt. Die 26-jährige Schweizerin sucht ihre Eltern, verlangt die Unterlagen des fortpflanzungsmedizinischen Instituts „Zech“ in Bregenz. Heute stand der renommierte Fortpflanzungsmediziner Herbert Zech Rede und Antwort und schien bemüht, die Dinge aus seiner Sicht zu rekonstruieren. Im Zeugenstand auch der Sohn des Arztes, doch der berief sich immer wieder auf ein allenfalls bestehendes Aussageverweigerungsrecht. Ob er überhaupt eines hat, muss das Gericht nach Vorlage entsprechender Verträge beurteilen.
Prozess um vertauschte Embryonen
Möglicherweise schuld
Wieder kreiste der mehrstündige Prozess in stickigem Saal um die Fragen „Gibt es noch Unterlagen?“ und „Wie kam es zur Verwechslung?“. Die Beklagtenseite, also Zech persönlich, räumte ein, dass es möglich, ja sogar wahrscheinlich sei, dass der Fehler in seinem Institut passiert sei. Sicher sei es aber nicht. Genauso wenig, wie man hundertprozentig ausschließen könne, dass in der Geburtsklinik Münsterlingen eine Verwechslung stattgefunden habe. Wann Klarheit in die Causa Kristina V. kommt, ist offen.
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