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Eine Fußfessel tragen vor allem Steuerhinterzieher

Spitzenwert: 33 Prozent der Fußfesselträger waren 2011 in Vorarlberg Finanzstraftäter.
Spitzenwert: 33 Prozent der Fußfesselträger waren 2011 in Vorarlberg Finanzstraftäter. ©APA
Feldkirch - Fußfessel-Hausarrest statt Gefängnis (oder Geldstrafe) – dieses Angebot nützen in Vorarlberg vor allem Steuerbetrüger.

33 Prozent der Fußfesselträger seien 2011 in Vorarlberg Finanzstraftäter gewesen, sagt Walter Hammerschick. Über dieses Ergebnis seiner Studie für das Justizministerium berichtete der Wiener Rechtssoziologe in Dornbirn bei einer Veranstaltung des Bewährungshilfevereins Neustart.

In keinem anderen Bundesland sei der Anteil der Finanzstraftäter unter den Häftlingen im elektronisch überwachten Hausarrest (EÜH) derart groß gewesen, so Hammerschick. Österreichweit hätten im Jahr 2011 Finanzdelikte beim EÜH durchschnittlich nur zwölf Prozent ausgemacht. Im bundesweiten Vergleich seien mit 20 Prozent Betrüger die größte Tätergruppe mit einer Fußfessel gewesen. Der EÜH-Wert für Einbrecher und Diebe habe in der Österreich-Statistik elf Prozent betragen – und jener für Sexualstraftäter 2,5 Prozent.

Bis Mitte Mai seien in Vorarlberg bislang von 175 Fußfessel-Anträgen 101 bewilligt worden, sagte bei der Neustart-Veranstaltung Cornelia Leitner als Leiterin der Justizanstalt Feldkirch.

Teilbedingte Geldstrafen

Ab einem Betrag von 100.000 Euro ist das Landesgericht für die Bestrafung wegen Abgabenhinterziehung zuständig. In Feldkirch werden im Regelfall teilbedingte Geldstrafen verhängt. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafen werden bei den Prozessen Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. Einige verurteilte Steuerbetrüger bezahlen die Geldstrafen nicht und sitzen stattdessen die vergleichsweise milden Ersatzfreiheitsstrafen daheim mit einer Fußfessel ab.

Wegen hinterzogenen Steuern von 127.000 Euro wurde in dieser Woche ein 62-jähriger Unternehmer rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil 25.000 Euro. Die Ersatzfreiheitsstrafe dafür beläuft sich lediglich auf zwei Monate Haft.

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