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Einbruchszeit: Warnung vor psychischen Folgen

Urlaubszeit ist Einbruchszeit
Urlaubszeit ist Einbruchszeit ©Bilderbox
Dornbirn - Bei rund 15 Prozent aller Einbruchsopfer treten psychische Probleme auf, die behandelt werden müssen, vier Prozent entwickeln ein manifestes psychisches Trauma. Unterschätzt wird dabei die Traumatisierungsgefahr bei Einbruchs-Diebstählen, die in Abwesenheit der Bewohner stattfinden.

Der “Weisse Ring” fordert dafür erhöhte Sensibilisierung bei den betroffenen Behörden und einen gesetzlichen Anspruch auf psychologische Hilfe für alle, die sie brauchen.

Die Urlaubszeit ist Hochsaison für Einbrecher. Ein Trend, der auch im heurigen Sommer seine Fortsetzung findet. Einbrecher nutzen die Abwesenheit der Bewohner, um den Keller, den Dachboden oder die gesamte Wohnung auszuräumen. Der Schaden für die Betroffenen ist dabei nicht nur ein materieller. Der Eingriff in die Privatsphäre, die Zerstörung des vermeintlich sicheren Zuhauses, hinterlässt bei allen Opfern Spuren. Gefühle der Unsicherheit, der Beklemmung, Schlafstörungen und Unruhe sind ganz „normale“ Reaktionen auf diesen Übergriff.

Bei vielen Opfern bessern sich die Symptome aber nicht mit der Zeit, sondern entwickeln sich zu ernsten psychischen Störungen, die bis zu Panikattacken, Angststörungen und nicht selten zum Auszug der aus der eigenen Wohnung führen können. Dabei ist es nicht in jedem Fall nötig, dass die Betroffenen selbst Kontakt zu den Tätern hatten. Auch Einbrüche in Abwesenheit der Bewohnern können traumatisierend wirken.

Der “Weisse Ring” steht Opfern von Verbrechen, also auch Einbruchsopfern, offen. Das Gesetz sieht hingegen eine kostenlose juristische und psychosoziale Prozessbegleitung nur für Gewaltopfer vor. Das bedeutet, Einbruchsopfer sind erst dann prozessbegleitungs-berichtigt, wenn sie vom Täter bedroht wurden.

Damit öffnet sich eine Lücke bei der Unterstützung. Der “Weisse Ring” kann Opfern, die nicht unter die Bestimmungen des Verbrechensopfergesetzes fallen, psychologische und juristische Unterstützung anbieten, aber keine kostenloste Psychotherapie oder Prozessbegleitung. Stefan Denifl, Leiter der Vorarlberger Landesstelle: „Der Anspruch auf kostenlose Psychotherapie muss sich an den Bedürfnissen des Opfers orientieren. Die Hilfsbedürftigkeit eines Verbrechensopfers, egal, um welches Verbrechen es sich handelt, muss für eine Unterstützung ausreichen“.

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