Den Verzicht auf die Forderung nach Lebenslänglich begründete Staatsanwalt Jens Müller in seinem Plädoyer am Montag mit der “schweren Persönlichkeitsstörung” des 26-Jährigen.
Jan O. habe die Morde “zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes begangen” und dabei kannibalistische und vampiristische Neigungen gezeigt, sagte Müller. Wegen der vom psychiatrischen Sachverständigen festgestellten “schwer ausgeprägten kombinierten Persönlichkeitsstörung” sei eine mehr als 15-jährige Haftstrafe nicht möglich, obwohl mehrere Mordmerkmale erfüllt seien. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik und die Sicherungsverwahrung seien nötig wegen einer “erheblicher Rückfallgefahr”. Der Sachverständige habe bei dem drogen- und alkoholkranken Jan O. ein “Hochrisikopotenzial festgestellt”, sagte der Staatsanwalt.
Jan O. trank das Blut seines sterbenden Opfers
Jan O. hatte seinem eigenen Geständnis zufolge am 15. November 2010 Nina und fünf Tage später Tobias brutal getötet. Bei Nina will er das Blut des sterbenden Mädchens getrunken und ihr kleine Fleischstücke aus dem Hals gebissen haben. Auf seine Spur kam die Polizei, weil er am Nachmittag des ersten Tattages einem anderen Mädchen im niedersächsischen Bodenfelde seine Telefonnummer gegeben hatte. Wenige Tage nach der zweiten Tat wurden er dann festgenommen.
Die Anwälte der Nebenkläger schlossen sich der Forderung nach Sicherungsverwahrung an. Sie schilderten noch einmal das Leid der Familien nach dem Tod der beiden Kinder. Die Mutter von Nina hatte den gesamten Prozess im Gerichtssaal verfolgt. Ihr Anwalt Carsten Ernst sagte mit Blick auf die brutale Tat: “Die Mutter von Nina hat hier tapfer ausgehalten, sie will verstehen.” Die Familie von Tobias, so schilderte es ihr Anwalt Steffen Hörning, wird mit dem Verlust des Kindes nicht fertig. “Jede Lebensfreude ist ausgelöscht”, sagte Hörning. Am Dienstag soll die Verteidigung ihr Plädoyer halten, das Urteil ist für Montag kommender Woche geplant. (APA)
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