Die Ausbildung des Hundes zusammen mit dem Polizeidiensthundeführer dauert insgesamt zwei Jahre und wird in drei Module aufgeteilt. In dieser Zeit wird jeder Polizeidiensthund zunächst als Schutz-, Fährten- und Stöberhund ausgebildet. Der Hund kann dann zur präventiven und repressiven Bekämpfung von strafbaren Handlungen eingesetzt werden. Der Polizeidiensthund ist trainiert, verborgene Personen im Freien und in Gebäuden zu suchen, sowie weggeworfenen oder verlorenen Gegenständen, an denen frischer menschlicher Geruch anhaftet, dem Hundeführer anzuzeigen. Dies führt zur Auffindung von Personen in Gebäuden und im Freien, wie z.B. nach versteckten Straftätern oder verirrten/abgängigen Menschen oder zur Auffindung von Gegenständen, wie z.B. nach Tatmitteln (Waffen), Tatwerkzeugen, Diebesgut, ect. Durch Einbeziehung des Stöberhundes bei Durchsuchungen in Gebäuden und in Freigeländen können die Gefahren beim Einschreiten für die eingesetzten Exekutivkräfte herabgesetzt werden.
Später wird der Diensthund in einem Spezialgebiet ausgebildet. (zB: Suchtmittelspürhund, Leichen und Blutspürhund, Brandmittelspürhund oder Lawinenverschüttetensuchhund). In Vorarlberg ist jede Nacht eine uniformierte Diensthundestreife unterwegs. Da strafbare Handlungen aber nicht nur in der Nacht passieren, werden auch tagsüber Diensthundestreifen eingeteilt.
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