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dayli droht wegen Sonntagsöffnung Klage

Die Drogeriemarktkette dayli, die aus den insolventen Schleckerfilialen hervorgegangen ist, stößt mit ihrer Geschäftspolitik auf heftigen Widerstand der Arbeitnehmervertreter.
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Für den Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp), Karl Proyer, ist die Sonntagsöffnung einzelner Filialen “klar widerrechtlich”, wie er am Dienstag betonte.

Klagsdrohung wegen unlauteren Wettbewerbs

Mittlerweile seien in mehreren Bundesländern Filialen am Sonntag geöffnet, und an allen Standorten seien mehrfach Anzeigen erfolgt. Die Gewerkschaft droht mit Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs.

Falscher Kollektivvertrag?

Obendrein sollen Mitarbeiter in Zweigstellen mit Imbiss-Verkauf nach dem Gastronomie-Kollektivvertrag und nicht nach dem Handels-KV angestellt werden. Die Gewerkschaft sieht darin eine “reine Umgehungskonstruktionen zulasten der Beschäftigten.” “Das Kerngeschäft ist nicht die Gastronomie”, sagte Proyer am Dienstag im Ö1-“Morgenjournal” des ORF-Radio.

Derzeit gebe es bereits in drei Filialen Bistros. “Dass die Unternehmensführung plant, dieses Konzept auf ganz Österreich auszuweiten und angekündigt hat, dafür zusätzliche Arbeitskräfte aufzunehmen, die als Arbeiter angemeldet und nach dem Gastronomie-Kollektivertrag bezahlt werden sollen, wird unmittelbar nach der ersten Neuaufnahme ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben”, kündigte Proyer an.

Überprüfung des KV durch Krankenkassen

Diese Zuordnung sei falsch, da die dayli-Beschäftigten nicht nur Speisen und Getränke verabreichten, sondern überwiegend Waren verkauften, kassierten und administrative Tätigkeiten wie Warenbestellungen oder Kassenabrechnung durchführten. “Diese Beschäftigten sind also als Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes zu betrachten und nach dem Handelskollektivvertrag zu bezahlen”, so Proyer.

Die Gewerkschaft habe deswegen bereits alle neun Gebietskrankenkassen in Österreich schriftlich ersucht, zu überprüfen, ob bei dayli der richtige Kollektivvertrag für die Handelsangestellten angewendet werde. Bei falscher Zuordnung drohe ein Strafverfahren wegen Lohndumpings. (APA)

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