Der Steuerausgleich, wie die Arbeitnehmerveranlagung umgangssprachlich auch genannt wird, ist eine lukrative Möglichkeit, in kurzer Zeit an bares Geld zu gelangen. Denn mit der entsprechenden Vorbereitung sollten 30 Minuten zum sorfältigen Ausfüllen der Formulare ausreichend sein. Für das Finanzamt ist dabei die Sozialversicherungsnummer die wichtigste Angabe. Darüber hinaus sollten alle persönlichen Daten der im Haushalt lebenden Personen bekannt sein. Und die genaue Anzahl der Arbeitgeber des betreffenden Jahres angegeben werden. Belege und Rechnungen, die geltend gemacht werden können, sollten ebenfalls zur Hand sein. Aber Achtung: Falschangaben sind strafbar.
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Steuerausgleich Online: www.finanzonline.bmf.gv.at
Wertvolle Tipps für den Steuerausgleich:
- Arztkosten: Krankheitskosten, die von der Kasse nicht beglichen wurden, können grundsätzlich bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Beispielsweise Arzt- und Krankenhaushonorare oder Kosten für Medikamente.
- Werbungskosten: Sollten sich Antragssteller im vergangenen Jahr für zu Hause einen Computer gekauft haben, der auch beruflich genutzt wird, kann dieser unter Werbungskosten abgeschrieben werden. Aber auch Aufwendungen für Zusatzausbildungen, Fortbildungsmaßnahmen und Umschulungen können geltend gemacht werden.
- Kleinverdiener: Nicht nur Vollzeit-Berufstätige profitieren vom Steuerausgleich. Kleinverdiener, wie Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge und Ferialpraktikanten können durchaus mit Gutschriften rechnen. In diesen Fällen werden die Einkünfte aufdas ganze Jahr verteilt, sodass die zu viel bezahlte Lohnsteuer rückerstattet wird.
- Behinderung: Je nach dem Grad der Behinderung können unterschiedlich hohe pauschale Freibeträge beantragt werden. Diese Zahlungsleistungen reichen von 99 bis 726 Euro. Zudem können Ausgaben für Medikamente und Hilfsmittel aber auch für Heilbehandlungen und Kosten für Kuren sowie Spitalskosten angegeben werden.
(VN/ HEY)
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