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Cobra-Einsatz beendete Nachbarschaftsstreit

Ein Streit mit Nachbarn, der sogar zu einem Cobra-Einsatz führte, hat für einen 49-jährigen Hilfsarbeiter aus dem Bezirk Braunau in Oberösterreich ein gerichtliches Nachspiel gehabt.

Der Angeklagte ist in einem Prozess Dienstagvormittag im Landesgericht Ried im Innkreis wegen gefährlicher Drohung und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt noch nicht rechtskräftig zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden.

Er hatte seine Nachbarn nahezu täglich über den Zaun hinweg auf das schlimmste beschimpft. Er tat dies auch in Gstanzln (Reimen, Anm.). Während die Jungen sich davon wenig beeindrucken ließen, fühlte sich ihre 71-jährige Mutter bedroht. Sie habe schon nicht mehr schlafen können, gab sie als Zeugin vor Gericht an. Am lauen Abend vom 11. auf den 12. Juli saß die Familie draußen, als der 49-Jährige erschien und drohte, den Zaun sowie Sträucher umzuschneiden und das Haus anzuzünden.

Sondereinsatzkommando Cobra griff ein

Die Nachbarn riefen die Polizei. Als diese anrückte, verschanzte sich der Mann im Haus. Das Sondereinsatzkommando Cobra wurde alarmiert und nahm ihn fest. Vor Gericht verantwortete er sich ziemlich wirr. “I sag ka Wort nimmer, es muaß a Ruah sei”, meinte er. Dann erklärte er noch, dass er sich verschanzt habe, weil er grundsätzlich Angst vor der Polizei habe. Sein Verteidiger bezeichnete ihn als “urigen Innviertler” mit “sehr einfachem Intellekt”. Seine angebliche Drohung sei nur eine “milieubedingte Unmutsäußerung” gewesen. Die einwöchige Untersuchungshaft sei ihm Lehre genug gewesen.

Der Richter sah schon als erwiesen, dass er die Nachbarn einschüchtern und in Furcht und Schrecken versetzen habe wollen. Er verurteilte ihn zu sechs Monaten bedingt auf drei Jahre, Ersatz der Verfahrenskosten und ordnete Bewährungshilfe an. Dem Angeklagten gab er in einer für ihn wohl verständlichen Sprache den Rat: “In Zukunft Schlapfen halten und Ruhe geben, sonst sehen wir uns wieder”. Der 49-Jährige erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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