Beim letzten Parteitag war Kurz selbst zu einem der vier Obmann-Stellvertreter Reinhold Mitterlehners gewählt worden. Nach Mitterlehners Rücktritt wird nun auch die Riege der Vizeobleute ausgetauscht – bisher waren das neben Kurz Klubchef Reinhold Lopatka, die neue Generalsekretärin Elisabeth Köstinger sowie die mittlerweile zur niederösterreichischen Landeshauptfrau aufgestiegene Johanna Mikl-Leitner.
Gewählt werden sowohl Kurz als auch seine neuen Stellvertreter beim Parteitag am 1. Juli in Linz. Glatz-Kremsner übt neben ihrem Job bei den Casinos auch Vorstandsmandate bei niederösterreichischen Landesunternehmen aus und leitete bei der Landtagswahl 2013 das Personenkomitee für Landeshauptmann Erwin Pröll (“Initiative Niederösterreich”).
Bregenzer Sonderschulpädagogin
Eibinger-Miedl wurde im April Nachfolgerin des zurückgetretenen steirischen Wirtschaftslandesrates Christian Buchmann. Veronika Marte ist Sonderschulpädagogin und Stadträtin für Familie und Jugend in Bregenz. Sie wollte schon 2013 über den Wahlkreis Vorarlberg Nord in den Nationalrat einziehen, unterlag in einer Kampfabstimmung um den ersten Listenplatz aber dem Bauernbündler Norbert Sieber.
Ebenfalls auf den Weg in Richtung Parteitag gebracht werden laut ÖVP am Sonntagabend die von Kurz gewünschten Änderungen der Parteistatuten. So wird Kurz ermöglicht, die Bundesliste der ÖVP ohne Zustimmung des Parteivorstands zu besetzen. Außerdem erhält der Parteichef ein Vetorecht gegen die Kandidatenlisten der Landesparteien für die Nationalratswahl. Generalsekretäre und Geschäftsführer der Partei kann Kurz im Alleingang bestellen und er soll “freie Hand” für Regierungsverhandlungen und -team erhalten.
Kurz hatte die Statutenänderungen als Bedingungen für seinen Wechsel an die Parteispitze genannt. Einige dieser Bedingungen waren allerdings schon vorher möglich: Das Reißverschlusssystem gibt es seit 2015 für Bundes- und Landeslisten, auch ein internes Vorzugsstimmenmodell ist mit dem aktuellen Statut schon () möglich. Hier muss der Vorstand gemäß Statut allerdings die entsprechenden “Richtlinien” beschließen.
(APA)
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