Gerichtspressesprecher Reinhard Flatz bestätigte am Dienstag gegenüber der APA sowohl den in Medien kolportierten Prozesstermin als auch den Streitwert von fünf Millionen Euro. Der 26-Jährige Mann hatte am 26. März dieses Jahres an einem Spielautomaten im Casino Bregenz vermeintlich den Jackpot in Höhe von fast 43 Millionen Euro geknackt, das Casino verweigerte aber unter Verweis auf einen Softwarefehler die Auszahlung des Gewinns.
Nach Angaben des Tiroler Rechtsanwalts Thomas Kerle, der den Schweizer vertritt, wurde die Klagssumme wegen der Gerichtsgebühren vorerst auf fünf Millionen Euro festgelegt. Die Gebühren belaufen sich in dem Fall auf rund 62.000 Euro, bei einem Streitwert von 43 Millionen Euro wären über 500.000 Euro an Gebühren fällig geworden. Die Klagssumme könnte im Rahmen des Prozesses aber noch angehoben werden.
Hintergrund der Klage
Der Schweizer ist der Meinung, bei seinem Besuch im Casino Bregenz den Jackpot ausgelöst zu haben. Auf der Anzeige schien zu seiner Freude eine Summe von fast 43 Millionen Euro auf. Laut dem Mann entfernte dann aber ein Mitarbeiter den Chip des Automaten, um ihn zu überprüfen. Dabei stellte sich offenbar heraus, dass ein Softwarefehler vorlag. Es sei auch für den Kunden an der Anzeige klar erkennbar gewesen, dass er nicht gewonnen habe, zudem weise der Automat ein Gewinnlimit von 4.500 Euro aus, argumentiert das Glücksspielunternehmen.
Rechtsanwalt Kerle hatte bereits im September beklagt, dass die Casinos Austria keine Bereitschaft gezeigt hätten, zu einer Aufklärung der Vorkommnisse unter Einbeziehung unabhängiger Experten beizutragen. Am Montag kritisierte er auch den Staat bzw. das Finanzministerium als Aufsichts- und Kontrollbehörde. So sei ein Antrag seiner Kanzlei an das Finanzministerium bezüglich einer Untersuchung des Automaten durch einen unabhängigen Experten abgelehnt worden.
Casinos-Sprecher Martin Himmelbauer hatte ebenfalls bereits im Herbst betont, “dass rechtlich alles korrekt ist”. Einen ähnlichen Automatenfehler habe es bei den Casinos Austria weder vorher noch nachher wieder gegeben.
(APA)
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