Der Verfassungsgerichtshof hat nun einen Teil der Nenzinger Camping-Verordnung als gesetzwidrig aufgehoben. Damit ist es in der Gemeinde im Walgau nicht mehr verboten, auf privaten Grundstücken, abseits des offiziellen Campingplatzes, auch ohne sanitäre Einrichtungen mehr als einen Monat lang mit Wohnwägen oder Zelten zu campieren.
Denn für die Wiener Verfassungsrichter lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für das weitgehende Verbot des Campierens auf Privatgrund nicht vor. Schließlich sollte bei der Beschlussfassung im Dezember 2010 die Nenzinger Gemeindevertretung die Notwendigkeit des Paragrafen 2 der Verordnung gar nicht mit Missständen mit wildem Campieren auf privaten Grundstücken begründet haben.
Der Verfassungsgerichtshof „bezweifelt nicht, dass durch wildes Campieren Zustände eintreten könnten, die den öffentlichen Interessen widersprechen würden“, schreiben die Hüter des Grundgesetzes. „Zeichnen sich das örtliche Gemeinschaftsleben beeinträchtigende Zustände, allenfalls sogar ein Missstand ab, steht es der Gemeinde auch frei, eine Verordnung zu erlassen, welche die Sicherheit und Gesundheit der örtlichen Gemeinschaft zu schützen geeignet ist.“ Insofern würden „grundsätzlich keine Bedenken“ gegen Verordnungen bestehen. In solchen Fällen könne eine Verordnung erlassen werden, die das Campieren an bestimmten Orten erlaubt oder verbietet.
Allerdings ist für den Verfassungsgerichtshof „weder erkennbar noch nachvollziehbar, dass die Voraussetzungen für die Erlassung des Paragrafen 2 der angefochtenen Camping-Verordnung überhaupt vorliegen“.
Umstrittener Paragraf
Der Vorarlberger Landesvolksanwalt hat damit mit Erfolg die Aufhebung des umstrittenen Paragrafen beantragt. Er hat damit argumentiert, dass zu stark in private Eigentumsrechte eingegriffen werde. Zudem sei bis 2010 nur auf öffentlichen Plätzen wild campiert worden.
Aufforderung ignoriert
Die Marktgemeinde Nenzing hat vor dem Verfassungsgerichtshof darauf hingewiesen, dass es 2015 zu massiven Missständen durch bettelnde Roma gekommen sei. Bis zu 60 Personen hätten auf Privatgrundstücken ihre Zelte aufgestellt. Aufforderungen der Grundstückseigentümer, die Liegenschaften zu verlassen, hätten die Notreisenden ignoriert.
Ohne sanitäre Einrichtungen sei campiert worden. Mehrere Hundert Quadratmeter seien durch menschlichen Kot und Abfälle verunreinigt worden. Bauhofmitarbeiter der Gemeinde hätten 2,5 Tonnen illegal abgelagerten Müll entsorgt.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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