AA

BZÖ geht in Sachen Parteienförderung in Berufung

Das BZÖ wird gegen die vom Wiener Straflandesgericht verfügte Sperre eines Teils der Parteienförderung berufen. Das kündigt der stellvertretende Klubchef Petzner gegenüber der APA an. Den "flächendeckenden Wahlkampf" der Partei für die Nationalratswahl am 29. September sieht er nicht gefährdet. Sollte die Sperre der Fördermittel rechtskräftig werden, dann würde sie Ende September wirksam.
Richter sperrt 960.000 Euro

Das Wiener Straflandesgericht hat angesichts der Vorwürfe in der Telekom-Affäre und wegen des unsicheren Wiedereinzugs des BZÖ in den Nationalrat beim Bundeskanzleramt die Sperre eines Teils der orangen Parteienförderung beantragt. Konkret sollen 939.680 Euro eingefroren werden. Damit sollen mögliche Rückforderungen im anstehenden Strafverfahren rund um angebliche verdeckte Parteienfinanzierung durch die Telekom Austria im Wahlkampf 2006 beglichen werden.

BZÖ will Beschwerde einlegen

Das BZÖ hat nun zwei Wochen Zeit, beim Oberlandesgericht (OLG) Wien gegen die Sperre der Gelder Beschwerde einzulegen und wird diese Möglichkeit laut Petzner auch nutzen. Aber auch wenn die Sperre der Gelder rechtskräftig würde, wäre der Nationalratswahlkampf aus Petzners Sicht nicht gefährdet. Die Partei sei schuldenfrei und habe Geld angespart, so dass “unabhängig vom Ausgang des Rechtsmittels, das wir in jedem Fall einlegen werden und einlegen müssen, das BZÖ dazu in der Lage ist, einen geordneten flächendeckenden Wahlkampf im Herbst zu führen”, betonte Petzner.

Petzner: Kein Wechsel zu Stronach

Dementiert wird von Petzner neuerlich, dass er zur Partei von Frank Stronach wechseln könnte: “Mit dem hat es kein einziges Gespräch gegeben.” Noch nicht geklärt ist seinen Angaben zufolge aber, ob er wieder Wahlkampfmanager des BZÖ wird.

Schlagend würde die Sperre der Fördermittel erst Ende September. Die Parteienförderung wird laut Gesetz jährlich in zwei Tranchen ausbezahlt: die erste “bis zum Ende” des ersten Quartals, die zweite zum Ende des dritten Quartals. Von den insgesamt rund 4,1 Millionen Euro, die dem BZÖ heuer zustehen, sind APA-Informationen zufolge noch zwischen 1,6 und 1,7 Millionen offen, die Ende September fällig wären. Die vom Gericht gesperrten 940.000 Euro wären demnach von diesem Betrag abzuziehen.

(APA)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • BZÖ geht in Sachen Parteienförderung in Berufung