Grassers Treuhänder werden gegen die OGH-Entscheidung von Anfang Dezember keine neue Beschwerde erheben. Damit sei die OGH-Entscheidung rechtskräftig.
Nicht alle Akten nach Wien
Einige Akten, die dem Berufsgeheimnis des Treuhänders unterliegen und “privilegiert” sind, bleiben jedoch im Fürstentum, berichtet das “Liechtensteiner Volksblatt” in seiner Online-Ausgabe. Zwei Urkunden werden nicht ausgeliefert, da diese dem Berufsgeheimnis des Treuhänders unterliegen. Außerdem würden einige Seiten mit handschriftlichen Notizen des Treuhänders ebenfalls nicht nach Wien ausgefolgt.
Damit geht ein langer Rechtsstreit zu Ende. Die Ermittler in Wien warten schon mehr als eineinhalb Jahre auf die Ausfolgung der Akten, die bei einem Liechtensteiner Treuhänder Grassers im April 2011 beschlagnahmt worden waren. Aus ihnen erhoffen sie sich nähere Aufschlüsse über mögliche Geldflüsse rund um Grasser in der Causa Buwog.
“Wird keine Überraschung geben”
Grassers Anwalt Manfred Ainedter sieht die Ausfolgung der Akten aus Liechtenstein gelassen. “Es wird keine Überraschungen geben”, sagte Ainedter auf APA-Anfrage. Die Ermittlungen gegen Grasser müssten jetzt endlich eingestellt werden: “Man wird sehen, ob 2013 der Spuk ein Ende hat.” Gegen Grasser werde nun seit über drei Jahren ermittelt. Die nun in Liechtenstein freigegebenen Akten von Grassers Treuhänder, die der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien übermittelt werden, seien etwa Kontoauszüge, die der österreichischen Justiz längst vorliegen. (APA)
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