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Bundestagswahl in Deutschland: Wahl-ABC

Deutschland wählt am Sonntag seinen Bundestag.
Deutschland wählt am Sonntag seinen Bundestag. ©dpa (Themenbild)
Am Sonntag sind knapp 62 Millionen Deutsche aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Ein Wahl-ABC zur deutschen Bundestagswahl.

Von aktives Wahlrecht bis Hochrechnung

A wie AKTIVES WAHLRECHT: Das haben deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben. Mit ihren beiden Stimmen entscheiden sie über die Sitzverteilung im Bundestag. Unter bestimmten Bedingungen können auch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland wählen.

B wie BRIEFWAHL: Jeder Wahlberechtigte, der einen Antrag stellt, darf per Brief abstimmen. Dafür muss er – anders als noch 2005 – keinen triftigen Grund mehr angeben. Bei der Wahl 2009 gaben mehr als 9 von 44 Millionen Wählern (über 21 Prozent) ihre Stimmen per Post ab.

C wie CHATTEN: Nach dem Vorbild der USA gewinnt der Online-Wahlkampf an Bedeutung in Deutschland. SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück lässt allerdings bei Chats und Twitter-Interviews einen Helfer neben sich tippen. Und er notiert gerne auf Zetteln kurz seine Gedanken – diese werden dann vom P.S.-Team online verbreitet. Wie sehr die Wahlwerbung im Internet oder per SMS das Ergebnis beeinflusst, wird sich zeigen.

D wie DIREKTMANDAT: Wer in einem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, wird Abgeordneter. 2009 gewannen CDU- und CSU-Kandidaten 218 oder 299 Direktmandate. “Erststimmenkönig” der Wahl war der 2011 an einem Plagiat gescheiterte CSU-Politiker Karl-Theodor zu Guttenberg (68,1 Prozent im Wahlkreis Kulmbach).

E wie ERSTSTIMME: Mit ihr wird der Direktbewerber in einem Wahlkreis gewählt. Dabei genügt eine relative Mehrheit. Die siegreichen Direktkandidaten werden bei der Sitzverteilung als erste berücksichtigt. Für die Stärke der Parteien ist das Zweitstimmenergebnis ausschlaggebend.

F wie FÜNF-PROZENT-HÜRDE: Sie soll für klare Verhältnisse im Bundestag sorgen. Nur Parteien, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, werden bei der Verteilung der Sitze berücksichtigt. Alle anderen gehen leer aus. 2009 waren das 21 Parteien mit insgesamt 2,6 Millionen Stimmen. Bei mindestens drei gewonnenen Direktmandaten ziehen auch Parteien ins Parlament ein, die unter fünf Prozent der Zweitstimmen geblieben sind.

G wie GÜLTIGKEIT DER WAHL: Wenn der Bundeswahlleiter und seine Länderkollegen festgestellt haben, dass alles nach Recht und Gesetz abgelaufen ist, erklärt der Bundestag die Wahl für gültig. Bei Anfechtungen wegen grober Fehler kann sie ganz oder teilweise annulliert werden. Eine noch so geringe Wahlbeteiligung ist dafür kein Grund. Es gibt schließlich keine Wahlpflicht in Deutschland.

H wie HOCHRECHNUNG: Nach Schließung der Wahllokale gibt sie erste Erkenntnisse über das Wahlergebnis. Dabei werden Daten von ausgewählten Stimmbezirken fortgeschrieben, die zusammen ein repräsentatives Bild ergeben. Die letzten Hochrechnungen weichen nur minimal vom Endergebnis ab.

Von Immunität bis passives Wahlrecht

I wie IMMUNITÄT: “Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden”. So ist der Schutz der Parlamentarier im Grundgesetz geregelt. Wenn der Abgeordnete auf frischer Tat ertappt wird, gilt dies nicht.

J wie JUNGWÄHLER: Rund drei Millionen junge Deutsche dürfen sich erstmals an einer Bundestagswahl beteiligen. Das sind nur 4,8 Prozent der insgesamt 61,8 Millionen Wahlberechtigten. Die Politik erreichte 2009 weniger Erstwähler als zuvor. Die SPD musste bei jungen Wählern ungewöhnlich hohe Stimmenverluste hinnehmen, CDU und Grüne punkteten bei Erstwählerinnen.

K wie KONSTITUIERENDE SITZUNG: Innerhalb von 30 Tagen muss ein neu gewählter Bundestag erstmals zusammentreten. Der älteste anwesende Abgeordnete – am 27. Oktober 2009 war dies der 73-jährige CDU-Abgeordnete Heinz Riesenhuber – leitet die Sitzung und die Wahl des Bundestagspräsidenten. Zu Beginn hält der sogenannte Alterspräsident eine kurze Rede.

L wie LEGISLATURPERIODE: Die auch Wahlperiode genannte Amtszeit des Bundestages beginnt mit seiner ersten Zusammenkunft und endet mit der Konstituierung des nachfolgenden Parlaments. Generell dauert sie vier Jahre, es sei denn der Bundestag wird vorzeitig aufgelöst. Der gegenwärtige Bundestag hat bislang weit über 500 Gesetze beschlossen.

M wie MANDAT: Es ist frei, die Abgeordneten sind “Vertreter des ganzen Volkes” und “an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen”, sagt das Grundgesetz. Gleichwohl gibt es manchmal Druck – besonders die Erwartung der Fraktionsführung, dass sich ihre Abgeordneten an Vorentscheidungen halten.

N wie NICHTWÄHLER: Seit langem geht es mit der Beteiligung an Bundestagswahlen bergab. 2009 blieben 18,2 von 62,2 Millionen oder 29,2 Prozent der Wahlberechtigten der Urne fern. Damit war die “Partei der Nichtwähler” größer als die Zahl der Unterstützer von Union oder SPD. Es gibt keine Wahlpflicht; selbst wenn 99 Prozent der Wahlberechtigten zu Hause blieben, wäre das Ergebnis gültig.

O wie OPPOSITION: Die nicht an der Regierung beteiligten Parteien bilden das Gegengewicht zur Bundestagsmehrheit. Bei der letzten Wahl kamen SPD, Grüne und Linke auf zusammen 290 Sitze – 42 weniger als CDU, CSU und FDP. “Opposition ist Mist”, befand der SPD-Politiker Franz Müntefering 2004. Die Minderheit hat jedoch viele Möglichkeiten, der Regierung das Leben schwer zu machen.

P wie PASSIVES WAHLRECHT: Wer Deutscher und mindestens 18 Jahre alt ist, darf für den Bundestag kandidieren und sich wählen lassen. Wer aber etwa schwere Straftaten begangen hat, verliert dieses Recht. Bei der Wahl 2009 haben sich insgesamt 3556 Kandidaten um einen Parlamentssitz beworben.

Von qualifizierte Mehrheit bis Zweitstimme

Q wie QUALIFIZIERTE MEHRHEIT: Wer Kanzlerin oder Kanzler werden will, braucht zunächst die Unterstützung von 50 Prozent aller gewählten Abgeordneten plus eine Stimme. 2009 hätte Angela Merkel (CDU) für eine solche absolute Mehrheit 312 der 622 Stimmen benötigt, sie bekam 323. Nur mit einer qualifizierten Zweidrittel-Mehrheit kann das Grundgesetz geändert werden. Für die meisten Beschlüsse genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten.

R wie REICHSTAG: Oft verkürzte Bezeichnung für das Gebäude am Platz der Republik in Berlin, in dem der Deutsche Bundestag seit 1999 tagt. Wahrzeichen des Reichstags ist die verglaste begehbare Kuppel über dem Plenarsaal. Im Jahr nach der Wiedervereinigung hatte das Parlament beschlossen, von Bonn nach Berlin umzuziehen.

S wie SITZVERTEILUNG: 2013 werden die Sitze auf neuer gesetzlicher Grundlage verteilt, die den Wählerwillen besser abbilden soll. Die Direktmandate mit Erststimmen gehen weiterhin an den siegreichen Kandidaten, die Zweitstimmen werden proportional auf die Länder und Parteien verteilt. Durch ein gutes Erststimmenergebnis entstandene Überhangmandate einer Partei werden durch Ausgleichsmandate für andere kompensiert. So könnte das Parlament deutlich größer werden.

T wie TV-DUELL: Am Abend des 1. September, drei Wochen vor der Wahl, traf CDU-Kanzlerin Angela Merkel im Fernsehen auf ihren SPD-Konkurrenten Peer Steinbrück. Vier Sender übertrugen das Streitgespräch. Umfragen zufolge waren die beiden Kontrahenten dabei auf Augenhöhe. Sogenannte Kanzlerduelle gibt es seit 2002.

U wie ÜBERHANGMANDAT: Es entsteht, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr prozentual Sitze nach Zweitstimmen zustehen. 2009 kamen 24 Abgeordnete – allesamt CDU/CSU – durch ein derartiges Verfahren zu ihrem Sitz. Bei der Wahl 2013 gibt es erstmals Ausgleichsmandate, die diese Überhänge neutralisieren.

V wie VERHÄLTNISWAHL: Dabei erhält eine Partei so viele Sitze wie es ihrem Anteil an gültigen Zweitstimmen entspricht. Berechnet wird dies nach einem mathematischen Proporzverfahren. Es werden allerdings nur Parteien berücksichtigt, die über die Fünf-Prozent-Hürde gekommen sind. Das Verhältniswahlsystem wird ergänzt durch die Mehrheitswahl per Erststimme in den Wahlkreisen.

W wie WAHLLEITER: Chefkoordinator der Bundestagswahl ist der Bundeswahlleiter. Roderich Egeler sorgt, zusammen mit Kollegen auf Landes- und Kreisebene, für den reibungslosen Ablauf und klärt auch Fragen im Vorfeld – etwa, ob eine Partei zugelassen wird. Alle vier Jahre tritt er in der Wahlnacht vor die Fernsehkameras und verkündet das vorläufige amtliche Endergebnis. Seine eigentliche Tätigkeit ist die Leitung des Statistischen Bundesamtes.

Z wie ZWEITSTIMME: Sie ist eindeutig wichtiger als die Erststimme. Mit ihrer Zweitstimme für die Landeslisten der Parteien entscheiden die Wähler über die Zusammensetzung des Bundestages. Im Ergebnis werden dabei Direktmandate und Listenmandate miteinander verrechnet.

(dpa/ red)

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