AA

"Bruno" beschäftigt nun die Justiz

Knapp ein Jahr nach dem Tod von Braunbär "Bruno" beschäftigt der Fall das Verwaltungsgericht München. Der Braunbär war bei seinem Streifzug auch in Vorarlberg unterwegs.    |  Chronologie JJ1

Das Gericht erörtert an diesem Donnerstag (31. Mai) in mündlicher Verhandlung, ob die Erlaubnis zum Abschuss des Bären im Spitzingseegebiet am 26. Juni vergangenen Jahres rechtswidrig war. Das Tier war von Italien aus über Österreich nach Deutschland eingewandert.

Der Münchner Rechtsanwalt Rudolf Peter Bruno Riechwald hat geklagt, weil er sich in seinen Grundrechten verletzt sieht. Der Abschuss des aus Italien nach Bayern gewanderten Tieres verstoße gegen das Recht auf Erholung und Naturgenuss in der Bayerischen Verfassung. „Der Bürger hat danach das Recht, europarechtlich geschützte, seltene Wildtiere in freier Wildbahn zu beobachten“, sagt Riechwald. Die Behörden hatten vergeblich versucht, „Bruno“ einzufangen, und einen blutigen Unfall mit einem Menschen befürchtet.

In der Verfassung sei auch verankert, dass Tiere als Lebewesen geachtet und geschützt werden müssten. Zudem hätte es wesentlich mildere Mittel gegeben, um eventuelle Gefahren abzuwenden, argumentiert Riechwald. Der zwei Jahre alte Bär hatte Schafe gerissen und Bienenstöcke geplündert, war ohne Scheu durch Ferienorte gestreift und hatte Touristen erschreckt. Der Anwalt sagt jedoch: „Die Klage musste eingereicht werden, weil Wiederholungsgefahr besteht, da andere Bären schon quasi bereitstehen zur Wanderschaft – möglicherweise wieder in das bayerische Oberland.“

Die Regierung von Oberbayern widerspricht der Klage aus formalen Gründen. „Wir vertreten in dem Prozess die Auffassung, dass die Klage unzulässig ist, weil es an einem individuellen schutzwürdigen Interesse des Klägers hinsichtlich der damals getroffenen Abschussgenehmigung mangelt“, erläuterte der Sprecher der Bezirksregierung von Oberbayern, Heinrich Schuster. Es gebe in diesem Fall keine Popularklage, Voraussetzung sei eine persönliche Betroffenheit. „Wir gehen deshalb nicht davon aus, dass das Gericht überhaupt in eine inhaltliche Prüfung einsteigen wird.“

„Bruno“ war zum Abschuss freigegeben worden, nachdem für mehrere zehntausend Euro eingeflogene finnische Bärenjäger ihn nicht hatten einfangen können. Sein Fell soll ausgestopft und in einem Museum ausgestellt werden, bisher aber liegt „Brunos“ Kadaver weiter in einer Tiefkühltruhe auf Eis – an einem geheim gehaltenen Ort.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • "Bruno" beschäftigt nun die Justiz