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Breivik war laut Haller in Zustand "wahnhafter Wehrlosigkeit"

Der Vorarlberger Gerichtspsychiater Reinhard Haller glaubt, dass der 77-fache Mörder von Oslo, Anders Behring Breivik, in einem "Zustand der wahnhaften Wehrlosigkeit" gehandelt hat.
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Das bedeute, dass er “der Welt, in der er lebt, ausgeliefert” ist, erklärte Haller in der “ZiB24” des ORF in der Nacht auf Dienstag. In dem Prozess gegen den geständigen Attentäter, der am Montag in Norwegen begonnen hat, geht es vor allem darum festzustellen, ob Breivik zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war.

Leben einer Idee ausgeliefert

Die Kriterien für einen “Wahn”, seien nicht so einfach zu messen. Man müsse dies an den “Phänomenen” festmachen. Beispielsweise, ob “die Idee, die er hat, ihn vollkommen beherrscht, ob er sich von nichts vom Gegenteil überzeugen lässt, ob er letztlich sein ganzes Leben dieser einen Idee ausliefert”, so Haller. Dies habe Breivik “zweifelsohne” getan. Ein Mensch, der sich im “Zustand der wahnhaften Wehrlosigkeit” befinde, sei aber “psychisch gestört” wie andere, die unter Geisteskrankheit leiden.

Gefährlich: Nicht verwirrt, sondern “vollkommen klar”

Das “wirklich gefährliche” am Wahn sei, dass die darunter Leidenden “nicht verwirrt” sind, sondern im Gegenteil “vollkommen klar”. Die Betroffenen hätten nur “eine andere Wirklichkeit, eine andere Blickrichtung”, sie könnten deshalb auch Straftaten “viel besser” planen und durchführen als Menschen, die krank und deshalb unzurechnungsfähig seien.

Breivik will zurechnungsfähig sein

Für Breivik selbst sei es “schlimm”, als unzurechnungsfähig eingestuft zu werden, weil er der Bevölkerung zeigen wolle: “Ich bin im Besitz der Wahrheit”. Anfang des Monats hatten die beiden Psychiater Terje Törrisen und Agnar Aspaas dem Massenmörder in ihrem Gutachten Zurechnungsfähigkeit attestiert. Ein früheres Attest hatte dem 33-jährigen Rechtsextremisten “paranoide Schizophrenie” bescheinigt und damit für schuldunfähig erklärt. Zur Klärung der Frage wird der Prozess in Oslo entscheidend sein. Attestieren die Richter Breivik Zurechnungsfähigkeit, ist er schuldfähig und könnte bei einer Verurteilung ins Gefängnis kommen. Wird er als geisteskrank eingestuft, wird der 33-Jährige in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen.

Anwalt: Breivik weinte wegen des “Kriegs” gegen Islamisierung

Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik hat laut seinem Anwalt bei der Vorführung seines eigenen Kurzfilms wegen seiner Gefühle über den aus seiner Sicht anhaltenden “Krieg” gegen die “muslimische Invasion” in Europa geweint. Die Erklärung für seine Gefühlsregung sei “zum Teil” damit zu begründen, dass er seine Taten begangen habe, “um – wie er sagt – Europa von einem anhaltenden Krieg zu erlösen”, sagte sein Hauptverteidiger Geir Lippestad am Montag bei einer Pressekonferenz.

Manifest im Internet verbreitet

Breivik hatte sich während des ersten Verhandlungstages Tränen aus den Augen gewischt, als vor Gericht ein von ihm produzierter Kurzfilm eingespielt wurde. Darin sind mit Musik unterlegte Fotos und Zeichnungen zu sehen, die vor allem muslimische Fundamentalisten zeigen. In einem 1.500-Seiten-Manifest, das er im Internet verbreitete, hatte er seine Taten für “grausam, aber notwendig” erklärt, um die Aufmerksamkeit auf seinen Kampf gegen eine “muslimische Invasion” nach Europa zu lenken.

“Bewegender Film”

Kurz nach seiner Gefühlsregung am ersten Prozesstag sprach Breivik kurz mit seiner Anwältin Vibeke Hein Baere. Der Fernsehsender TV2 Nyhetskanalen berichtete unter Verweis auf einen Lippenleser, Breivik habe ihr gegenüber von einem “bewegenden Film” gesprochen. “Es ist okay, es geht schon. Es ist bloß ein bewegender Film”, sagte er demnach. Hein Baere wollte dies auf der Pressekonferenz nicht bestätigen.

Breivik wird ab heute angehört

Der geständige Attentäter soll von diesem Dienstag an fünf Tage lang das Wort erhalten. “Er hat den Wunsch, als zurechnungsfähig verurteilt zu werden”, betonte sein Anwalt Lippestad.

Nachlesen: Der erste Prozesstag

(APA)

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