Feldkirch. Es sollte der schönste Tag ihres Lebens werden. Gäste waren geladen, die Brautleute fein herausgeputzt. Wie üblich ging man nach der Trauung beim Standesamt ins Gasthaus. Doch dort gelüstete es den frischvermählten Feldkircher offenbar nach mehr als einem Hochzeitsmahl. Heimlich schlich er sich von der Gästeschar davon und ging in die Küche. Für ein spontanes Schäferstündchen mit der Kellnerin sollte die Zeit doch reichen, dachte er sich.
Das Fiasko
Damit, dass der Schwiegervater etwas aus der Küche holen wollte, hatte der unbeherrschte Liebhaber nicht gerechnet. Der Schwiegervater erwischte die beiden „auf frischer Tat“. Es kam zum Fiasko. Alle Gäste wurden heimgeschickt, die Feier Hals über Kopf abgeblasen. Niemand wusste Genaues. Dass etwas Gröberes vorgefallen sein musste, war jedoch allen klar und so löste sich die Gästeschar beinahe stumm auf.
Die schockierte Braut wollte die unverzügliche Auflösung der Ehe. Doch den Antrag auf einvernehmliche Scheidung kann man erst sechs Monate nach der Hochzeit stellen. So musste die Frau sechs Monate warten, bis sie den Ehebrecher wieder los wurde. Das Bezirksgericht Feldkirch schied die beiden.
Der „Schuldige“ musste der Ex-Frau folglich Unterhalt bezahlen, weil er derjenige war, der den Scheidungsgrund gesetzt hatte. Und zwar ziemlich eindeutig. Für die Bürde der Unterhaltszahlung fand der Geschiedene eine Lösung. Der Kellner verdiente offiziell ganz einfach nichts mehr. Doch „die Nase voll“ hatte der Mann noch lange nicht. Er heiratete ein zweites Mal. Die Kellnerin aus dem besagten Gasthaus war nun die Glückliche. Und dieses Mal kam es zu keinen Zwischenfällen. Zumindest sind keine bekannt.
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