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BP-Wahl: Fischer hofft auf Einhaltung des Terminplans

Bundespräsident hofft auf Amtsübergabe am 8. Juli
Bundespräsident hofft auf Amtsübergabe am 8. Juli
Bundespräsident Heinz Fischer hofft, dass trotz der Anfechtung der Präsidentenwahl der Fahrplan mit der Angelobung des neuen Staatsoberhaupts am 8. Juli eingehalten wird. Bei seiner Rede anlässlich des Städtetags in Innsbruck wandte er sich weiters gegen die von der FPÖ betriebene Abschaffung der Briefwahl.

Natürlich könne ein Wahlergebnis angefochten werden, meinte Fischer. Man könne aber nicht das Kind mit dem Bade ausschütten und gleich die Briefwahl abschaffen: “Denn es hat eine lange und demokratische Entwicklung gegeben.” Durch die Briefwahl sollte die Wahlbeteiligung erhöht werden, indem allen, die auch nicht zu Hause seien, die Möglichkeit gegeben werde, ihr Wahlrecht auszuüben, gab der Bundespräsident zu bedenken: “Wenn die Spielregeln von einzelnen nicht eingehalten wurden, ist das kein Grund, die Briefwahl abzuschaffen.”

Zeitplan für Angelobung in Gefahr

Anwalt Dieter Böhmdorfer präsentierte unterdessen am Mittwochabend in der “Zeit im Bild 2” neue Zahlen zur Untermauerung der Anfechtung der Bundespräsidenten-Wahl. Unter anderem erklärte er, dass 120.000 Wahlkarten noch am Wahlsonntag geöffnet und am Montag in die Auszählung mit einbezogen worden seien, was rechtswidrig sei.

Auch behauptete Böhmdorfer, der die FPÖ bei der Anfechtung beraten hatte, dass 573.000 Wahlkarten zu früh “ausgesondert” worden seien. Verfassungsrechtler Heinz Mayer meinte ebenfalls in der “ZiB2”, dass angesichts der umfassenden Vorwürfe der Freiheitlichen aus seiner Sicht der VfGH kaum in den vorgesehenen vier Wochen einen Entscheid fällen werde können. In diesem Fall könnte Wahlsieger Alexander Van der Bellen nicht rechtzeitig angelobt werden und das Kollegium der Nationalratspräsidenten würde die Rolle des Staatsoberhaupts vorerst übernehmen.

Verfassungsrechtler sehen geringe Chancen

Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk schätzte indes in mehreren Medien die Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung als eher gering ein. Er glaubt, die “Anzahl und Schwere der Rechtswidrigkeiten dürften nicht ausreichen, um die Wahl auszuhebeln”.

Nur weil zu früh ausgezählt wurde, glaubt auch Verfassungsrechtler Theo Öhlinger nicht an eine erfolgreiche Anfechtung. Heikel ist für ihn hingegen der Verdacht, dass in sieben Bezirken keine Kommission das Auszählen überwacht haben soll: “Dann müsste der VfGH der Anfechtung wohl stattgeben, weil das Wahlergebnis ein anderes sein kann”, meint er im “Kurier”.

Bestimmte Vorsortierung zulässig

Das von der FPÖ bekrittelte Vorsortieren der Briefwahl-Karten verteidigte indes der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Robert Stein in “Standard” und “Presse”. Bestimmte Vorsortierungen vor der gesetzlichen Auszählzeit seien zulässig. So dürfe man vorab prüfen, ob die Unterschrift auf der Wahlkarte (eidesstattliche Erklärung) fehlt. Dafür gibt es eine eigene Lasche, die man öffnen kann, ohne die Wahlkarte als solche aufzureißen.

(APA)

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