“Allzu leichtfertig wird der Justizstandort Schruns aufgegeben und nach Bludenz verlegt. Das bedeutet nicht nur das Ende einer traditionsreichen Institution im Montafon, sondern auch einen Verlust an Wertschöpfung für den ländlichen Raum, denn Erledigungen, die man bisher mit einem Gerichtstermin in Schruns verbunden hat, werden fortan wohl in Bludenz getätigt werden”, so der Heimatschutzverein Montafon in einer Aussendung. Das denkmalgeschützte Objekt in Schruns, in dem sich bisher das Bezirksgericht befand, müsse nun mit hohen Kosten für die Region für eine zukünftige Nutzung adaptiert werden.
Regionale Identität
Für den Heimatschutzverein ist auch die identitätsstiftende Wirkung nicht zu unterschätzen. “Das Gerichtsgebäude, aber auch er eigene Gerichtsbezirk trägt als gemeindeübergreifende Organisation wesentlich zur regionalen Identität der Montafoner bei.”
Weitere Ausdünnung
Auch der Bürgermeister Herbert Bitschnau spricht sich gegen eine Schließung des Bezirksgerichtes aus. “Es kann doch nicht sein, dass ein seit 240 Jahren bestens funktionierendes Bezirksgericht zentralistischen Überlegungen aus Wien zum Opfer fällt, die zudem rein finanziell gar nichts bringen, da aktuell keine Mietkosten für den Bund anfallen.” Dieser Schritt zur weiteren Ausdünnung des ländlichen Raumes sei inakzeptabel. Speziell bei Familienangelegenheiten sei es wichtig, dass ein Richter vor Ort ist, damit er die Umstände besser kenne, so der Bürgermeister weiter.
“Plötzlicher Sinneswandel”
Bitschnaus Kritik geht auch gegen das Land. Die Schließung würde aus Wien diktiert werden und der Landeshauptmann habe ein Vetorecht. Bisher habe man die immer wiederkehrenden Bestrebungen zur Schließung des Gerichts im Einvernehmen mit dem Land immer verhindern können. “Mit dem plötzlichen Sinneswandel seitens des Landes ist das jetzt aber nicht mehr so.” Erst kürzlich habe sich die Talschaft mit einem Schreiben an den Landeshauptmann für den Erhalt des Gerichts ausgesprochen. Das Argument, die Entfernung nach Bludenz sei jedem zumutbar, lässt der Bürgermeister nicht gelten. “Es geht nicht um die räumliche Entfernung, sondern um den Qualitätsverlust in der Talschaft.” (red)
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