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Beschäftigungsbonus schafft es in den Ministerrat

Kern ergänzte seine Vorstellungen um Vorschläge der ÖVP
Kern ergänzte seine Vorstellungen um Vorschläge der ÖVP ©APA (BKA/Wenzel)
Ungeachtet kleinerer Scharmützel der vergangenen Tage hat sich die Koalition nun doch schon jetzt auf den im erneuerten Regierungsprogramm vereinbarten Beschäftigungsbonus verständigt. Die entsprechende - der APA vorliegende - Regierungsvorlage kann bereits am Dienstag den Ministerrat passieren.

Umgesetzt werden im Wesentlichen die zuletzt von Kanzler Christian Kern (SPÖ) präsentierten Vorschläge. Beim Beschäftigungsbonus geht es darum, dass den Dienstgebern über drei Jahre für zusätzlich beschäftigte Mitarbeiter die Lohnnebenkosten zur Hälfte erlassen werden. Freilich wird nicht jeder zusätzliche Arbeitsplatz gefördert. Die aufgenommene Person muss entweder arbeitslos gemeldet gewesen sein, den Job wechseln, aus einer österreichischen Ausbildungsstätte kommen oder, und das ergänzt die Kern-Pläne, sie muss ein Beschäftigungsverhältnis auf Basis einer Rot-Weiß-Rot-Karte vorweisen. Insgesamt haben diese Bestimmungen zur Folge, dass bei der Neu-Beschäftigung von Personen, die erst nach Österreich zuwandern, keine Förderung möglich wäre.

Als Referenzwerte werden die Beschäftigtenstände zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie zwölf Monate davor herangezogen. Um förderungsfähig zu sein, muss im Vergleichszeitraum ein Zuwachs an Beschäftigungsverhältnissen von zumindest einem zusätzlichen Vollzeitäquivalent vorliegen. Für Unternehmen, die erst im Laufe der letzten zwölf Monate vor Antragstellung gegründet wurden, gilt als Berechnungsgrundlage ein Mitarbeiterstand von null. Die Beschäftigungsdauer muss zumindest sechs Monate betragen.

Antragsstellung ab 1. Juli möglich

Doppelförderungen sollen vermieden werden. Daher wird für einen Beschäftigten, für den eine Lohnnebenkostenförderung gemäß Start-up-Förderung bezogen wird, nicht gleichzeitig auch ein “Beschäftigungsbonus” gewährt. Betriebe, die dem Sektor Staat zugerechnet werden, können nicht gefördert werden.

Die Antragstellung ist ab 1. Juli möglich und hat grundsätzlich vor Schaffung des ersten zu fördernden zusätzlichen Arbeitsplatzes zu erfolgen. Die Kosten über den kommenden Finanzrahmen 2018-21 belaufen sich auf zwei Mrd. Euro. Nach spätestens zwei Jahren erfolgt gemäß Wunsch des Finanzministeriums eine Evaluierung. Abgewickelt wird das Förderprogramm nicht nur über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) sondern auch über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).

Die Inhalte dieses Ministerratsvortrags müssen nun noch in die Förderrichtlinien der Regierung eingearbeitet werden. Diese werden gemeinsam von Kanzleramt, Finanz- und Wirtschaftsministerium festgelegt.

Kern sieht keine Diskriminierung

Kern geht davon aus, dass sein auf einheimische Arbeitnehmer fokussierter Beschäftigungsbonus mit dem EU-Recht vereinbar ist, wie er am Dienstag im Ö1-Morgenjournal sagte. Er verwies auf die umstrittene deutsche Lkw-Maut, gegen die Österreich Bedenken habe: “Da ist eine Konstruktion gewählt worden, die die EU akzeptiert.” Kern wies Kritik zurück, wonach die Maßnahme EU-Ausländer diskriminiere. “Wir können ja gar keine Ausländerbremsen machen, wir sind ja Teil der Europäischen Union.”

Wenn aber die Arbeitslosigkeit wegen des Zuzugs von EU-Ausländern auf den Arbeitsmarkt steige, dann müsse Österreich seine Interessen verteidigen. Der SPÖ-Chef verwies darauf, dass es 180.000 Entsendungen aus dem EU-Ausland gebe und es dabei zu Lohndumping komme. Wenn Strafen ausgesprochen würden, seien diese “kaum einzuheben”, weil die Sitzstaaten der entsendenden Unternehmen nicht kooperierten.

Der Kanzler wies die Darstellung der ÖVP zurück, dass er einen Schwenk vollzogen habe. “Der Vorschlag ist immer noch der gleiche”, betonte Kern. Er sei vielmehr “ergänzt” worden um Vorschläge der ÖVP, verwies er auf die Ausweitung der Anspruchsberechtigten.

Reaktionen aus Vorarlberg

(APA)

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