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Bayern-Präsident Hoeneß wegen Steuerhinterziehung angeklagt

Über die Zulassung der Klage gegen FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß wird noch entschieden.
Über die Zulassung der Klage gegen FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß wird noch entschieden. ©EPA
Nach gut einem halben Jahr Ermittlungsarbeit hat die Staatsanwaltschaft München II Anklage gegen Uli Hoeneß erhoben. Dem Präsidenten des FC Bayern wird Steuerhinterziehung zur Last gelegt, teilte das Oberlandesgericht (OLG) München am Dienstag mit, ohne Einzelheiten zu nennen. Ende September könnte demnach die Entscheidung über einen Prozess gegen den 61-Jährigen fallen.
Hoeneß rechnet mit Beilegung

Hoeneß hatte im Jänner wegen nicht versteuerter Erlöse auf einem Konto in der Schweiz Selbstanzeige erstattet. Weil diese scheinbar nicht vollständig war, leitete kurz darauf die Staatsanwaltschaft München II wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung Ermittlungen gegen Hoeneß ein.

Wie das OLG mitteilte, schlossen die Ankläger am Montag ihre Ermittlungsarbeit ab und erhoben am Dienstag Anklage. Über diese müsse die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II entscheiden. Hoeneß und seine Verteidiger haben nun einen Monat Zeit, Stellung zu nehmen. Deshalb und wegen des Umfangs der Ermittlungsakten rechnet das Gericht nicht vor Ende September mit einer Entscheidung über die Eröffnung eines Hauptverfahrens.

Keine Einzelheiten zum Fall Hoeneß

Weitere Einzelheiten zum Anklagevorwurf wollte das Gericht unter anderem mit Hinweis auf das Steuergeheimnis nicht bekannt geben. Zuletzt hatte es geheißen, ein Teil der Vorwürfe könnte verjährt sein und Hoeneß mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Falls die hinterzogenen Steuern eine Höhe von einer Million Euro übertreffen, wäre allerdings eine Haftstrafe ohne Bewährung zwingend.

Wie OLG-Sprecherin Andrea Titz auf Anfrage sagte, befindet sich das Verfahren nun im Stadium eines Zwischenverfahrens. Wenn am Ende das Gericht so wie die Anklagebehörde einen hinreichenden Tatverdacht sehe, werde es zu einem Prozess gegen Hoeneß kommen. Mit einem Strafbefehl, der auch ohne öffentliches Verfahren verhängt werden kann, könne Hoeneß dann nicht davonkommen. Wenn die Kammer die Zulassung der Anklage ablehnt, kommt es nicht zum Verfahren – dies gilt aber als äußerst unwahrscheinlich.

Großer Prozess erwartet

Wegen des großen öffentlichen Interesses müsste ein Prozess wohl im größten Sitzungssaal des Münchner Gerichts stattfinden. In diesem wird derzeit auch der NSU-Prozess gegen die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe geführt. Titz sagte, es sei organisatorisch möglich, dass an den verhandlungsfreien Tagen des NSU-Prozesses in dem Saal auch andere Verfahren geführt werden.

Hoeneß wird juristisch von dem Münchner Anwalt Werner Leitner vertreten. Dessen Kanzlei wollte zunächst keine Stellung zur Anklage beziehen. Hoeneß selbst hatte sich zuletzt optimistisch gezeigt. “Ich bin relativ zuversichtlich, dass es ein relativ gutes Ende nehmen wird”, hatte er im ZDF gesagt. Der FC Bayern München gab zunächst keinen Kommentar zur Anklageerhebung ab.

Das Bekanntwerden des Steuervergehens im April hatte bundesweit für großes Aufsehen gesorgt. Hoeneß gilt in seiner Funktion als ehemaliger Manager und inzwischen Präsident des FC Bayern als eine der polarisierendsten Persönlichkeiten des deutschen Sports. Er schaltete sich immer wieder sehr kritisch und pointiert in öffentliche Debatten ein.

Wegen des Steuergeheimnisses gibt es bisher keine offiziell bestätigte Höhe der hinterzogenen Steuern. Nachdem zunächst von Millionenbeträgen die Rede war, hieß es zuletzt, ein Teil der Beträge könnte verjährt sein und die Summe unter einer Million Euro liegen.

(APA)

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