“Unser Mitgefühl gilt den Verletzten des heimtückischen und brutalen Bombenanschlags in Ansbach.” Er wünschte den Verletzten schnelle und vollständige Genesung und ihren Angehörigen “viel Kraft in diesen schweren Stunden”.
“Rechtsstaat wird nicht weichen”
Trotzdem gelte: “Der Rechtsstaat wird nicht weichen.” Von Dienstag an will die bayrische Regierung bei einer Kabinettsklausur am Tegernsee, südlich von München, über das Thema Sicherheit beraten.
Nun müssten die Hintergründe und Zusammenhänge der Tat “schnell und lückenlos aufgeklärt” werden, sagte Seehofer. “Nur so können wir die richtigen Schlussfolgerungen ziehen.” Den Einsatzkräften und Helfern dankte er für ihren “vorbildlichen Einsatz”.
Am Sonntagabend hatte ein 27-jähriger Flüchtling in Ansbach eine Bombe in der Nähe eines Open-Air-Konzerts explodieren lassen. Der Mann aus Syrien starb, zwölf Menschen wurden teils schwer verletzt.
Attentäter hätte abgeschoben werden sollen
Der Attentäter von Ansbach hätte nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Dies erklärte eine Sprecher des deutschen Innenministeriums am Montag in Berlin. Der 27-jährige Syrer hatte sich bei einem Musikfestival am Sonntagabend selbst in die Luft gesprengt und dabei zwölf Menschen teilweise schwer verletzt. Der Täter hatte in Deutschland um Asyl angesucht, was jedoch abgelehnt worden war. Er war wegen Drogendelikten polizeibekannt und galt als suizidgefährdet.
Attentäter wurde in Österreich registriert
Der Selbstmordattentäter soll auf seiner Flucht nach Deutschland auch in Österreich und zuvor in Bulgarien registriert worden sein. Dies gehe aus entsprechenden Einträgen im Eurodac-System, der gesamteuropäischen asylrechtlichen Datenbank, hervor, erklärte ein Sprecher des deutschen Innenministeriums laut AFP am Montag in Berlin.
Im Wiener Innenministerium konnte man vorerst nicht bestätigen, dass der syrische Flüchtlinge auch durch Österreich gereist ist. “Aktuell liegt noch keine Bestätigung vor”, sagte Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck auf APA-Anfrage. “Wir sind in Kontakt mit den deutschen Behörden.”
Aufgrund des Eurodac-Eintrags hätte der Syrer, der sich am Sonntagabend selbst in die Luft sprengte und dabei zwölf Menschen teils schwer verletzte, nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Laut deutschen Polizeiangaben hatte der 27-Jährige seit rund zwei Jahren in der mittelfränkischen Stadt Ansbach gelebt. Sein Asylantrag war abgelehnt worden, wegen des Bürgerkrieges in Syrien konnte er nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Eine Rückführung in das Ersteinreiseland innerhalb der EU, wie es die sogenannte Dublin-Richtline vorsieht, wäre aber möglich gewesen.
(APA)
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