Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Urteile der ersten Instanz gegen den Spekulanten Wolfgang Flöttl, die früheren BAWAG-Vorstände Christian Büttner, Josef Schwarzecker und Hubert Kreuch sowie gegen den Wirtschaftsprüfer Robert Reiter zur Gänze aufgehoben. Die Fälle werden an das Erstgericht verwiesen und müssen komplett neu verhandelt werden, verkündete Senatsvorsitzender Rudolf Lässig heute, Donnerstag.
Das Urteil gegen Ex-BAWAG-Aufsichtsratschef Günter Weninger wird großteils aufgehoben. Die Aufhebung erfolge wegen “Verfahrensmängeln” und “rechtlichen Fehlern”, erläuterte Lässig. Die Urteile wurden von der damaligen BAWAG-Richterin und heutigen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner ausgefertigt.
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