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Bauer kämpft in Zwischenwasser seit neun Jahren um Baubewilligung

©VOL.AT/Rauch, FPÖ Vorarlberg
Zwischenwasser - Vor elf Jahren brannte das Bauernhaus der Familie Längle ab. Seit 2005 kämpfen sie um einen Baubescheid, um einen neuen Betrieb aufzubauen, scheitern jedoch an der Gemeinde. Und dies, obwohl der Verwaltungsgerichtshof bereits 2008 für sie entschied.
Alban Längle zu seinem Fall

Am 1. Februar 2003  brannte das Bauernhaus der Familie Längle in Zwischenwasser Buchebrunnen vollständig ab. Trotz des Totalverlustes des Wohn- und Stallgebäudes wollte der inzwischen 30-jährige Sohn von Alban Längle den Betrieb neu aufbauen. Statt Kühe wollte er Wachteln und Schafe züchten, der Plan sieht einen modernen zweistöckigen Betrieb mit Sonnenkollektoren und zeitgemäßer Gestaltung vor. Am 31. Januar 2005 reichten sie den Antrag auf eine Baubewilligung ein. Seitdem drehen sich Längles im Kreis.

Gemeinde gegen den Bau

“Die Behörde hat mich dann einmal vorgeladen und gesagt: ‘Normal wenn man etwas bauen will, kommt man zu uns um zu sagen, was man machen will und dann sagen wir ob das geht oder nicht geht'”, erinnert sich Längle zurück. Der Baubescheid wurde daraufhin sowohl von der Gemeinde wie auch bei der Berufung vor der Bezirkshauptmannschaft abgelehnt, der Betrieb würde in der geplanten Form das Ortsbild stören. “Statt dass man einer Familie nach einem Brand hilft, wirft man uns nur Prügel in den Weg”, beschwert sich Längle.

Verwaltungsgerichtshof gibt Längle Recht

Die Familie Längle, die seit dem 17. Jahrhundert in Zwischenwasser als Bauern tätig sind, gingen vor dem Verwaltungsgerichtshof – und gewannen. Ein schützenswertes Ortsbild sei aus dem Bescheid nicht zu erkennen, der Fall ging zurück an die Bezirkshauptmannschaft. Diese hebt den Bescheid der Gemeinde ebenfalls wieder auf und verlangt einen neuen Beschluss. Dieser fällt im November 2011 jedoch ebenfalls wieder negativ aus – und verweist wieder auf das schützenswerte Ortsbild. Diesmal reagiert die Bezirkshauptmannschaft im Sinne des obersten Gerichtshofes und hebt den Bescheid wieder auf.

Bauernhof entspräche nicht dem Ortsbild

“Es ist hier einfach kein schützenswertes Ortsbild zu erkennen”, ist auch der Rechtsanwalt der Familie, Michael Kramer, überzeugt. “Das geplante Gebäude ist zwar nicht traditionell, aber auch nicht ortsbildstörend.” Sowohl die Ausmaße wie die Ausrichtung des Betriebes sind von der Agrarbezirksbehörde und der Landwirtschaftskammer als angemessen und tragbar abgesegnet. Ein klassisches Rheintalhaus sei mit einer solchen Ausrichtung einfach nicht wirtschaftlich führbar. Dennoch gibt es kein Einlenken der Gemeinde. Trotz mehrerer Zugeständnisse bleibt es beim Nein der Gemeinde. So stört man sich anscheinend auch an der geplanten Position der Sonnenkollektoren – obwohl man sich als e5-Gemeinde brüstet.

Ablehnung für Familie unverständlich

Für Längle und seinem Anwalt bleibt es unverständlich, warum man seit bald zehn Jahren um eine Baubewilligung kämpfen muss. “Wir haben Kosten über Kosten und kommen nicht vom Fleck. Es ist doch traurig genug, dass die Gemeinde jemand so schneidet und acht bis zehn Jahre stiehlt”, ist Längle verbittert. Der künftige Wachtelbauer lebt und arbeitet derzeit in der Schweiz im Vertrieb landwirtschaftlicher Geräte.

Ortsbild als “Gummiparagraph”

“Bürgermeister versuchen mit dem Ortsbildparagraphen immer wieder ihren eigenen Geschmack durchzudrücken”, kritisiert FPÖ-Klubobmann Dieter Egger. Er setze sich seit Jahren für den Fall der Familie Längle ein. Dieser “Gummiparagraph” müsse durch das Land präzisiert werden und das Ungleichgewicht zwischen Verwaltung und Bürger ausgeglichen werden. Denn während der Bürger bei einer Niederlage vor dem Verwaltungsgerichtshof die Kosten der Behörden übernehmen müsse, bleibt er selbst bei einem Sieg auf seinen Kosten sitzen. Hinzu kommt, dass der Verwaltungsgerichtshof nur Bescheide aufheben kann, jedoch nicht selbst in der Sache entscheiden. Der Fall geht dann zurück an die Behörden.

Baubewilligung vor Entscheidung

Ob sich mit dem Schritt der Familie an die Öffentlichkeit die Entscheidung der Gemeinde ändert, wird sich zeigen. Denn derzeit steht die Entscheidung der Gemeindevertretung zur Erteilung einer Baubewilligung aus – wieder einmal.

(MRA)

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