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Basel III: Fragen und Antworten zu neuen Banken-Regeln

Die Staats- und Regierungschefs der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer (G-20) hatten in Seoul das Reformwerk "Basel III" abgesegnet, mit dem sich die Finanzbranche besser für Krisen wappnen soll.

Notenbanker und Bankenaufseher aus 27 Ländern hatten sich von Dezember 2009 bis September 2010 im Baseler Ausschuss auf härtere Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften für Banken verständigt. Die gesetzliche Einführung der unter dem Stichwort “Basel III” zusammengefassten neuen Eigenkapitalanforderungen verzögert sich derzeit jedoch sowohl in Europa als auch in den USA.

Die Geldinstitute haben für den Aufbau zusätzlicher Kapitalpuffer bis 2019 Zeit, die Anforderungen werden in der Zeit schrittweise erhöht. Der erste Schritt sollte eigentlich Anfang 2013 gemacht werden, mittlerweile wird als Startpunkt Ende 2013 angepeilt.

Die Grundzüge von “Basel III”:

DEFINITION DES KAPITALS: Das “harte Kernkapital” (Core Tier-1) wird die neue Währung für die Kapitalausstattung der Banken weltweit. Es soll ausschließlich aus Grundkapital und einbehaltenen Gewinnen bestehen, weil eine Bank nur darauf jederzeit zurückgreifen kann, wenn sie Verluste ausgleichen muss. Von 2015 an soll es 4,5 Prozent der risikogewichteten Aktiva ausmachen, das sind drei Viertel des gesamten Kernkapitals (Tier-1). Diese Regeln sollen schrittweise von 2013 bis 2015 eingeführt werden, beginnend mit 3,5 Prozent.

Die vor allem in Deutschland verbreiteten STILLEN EINLAGEN gelten bei Aktiengesellschaften von 2013 an grundsätzlich nicht mehr als hartes Kernkapital. Allerdings gibt es zehn Jahre lange Übergangsfristen. Bei Nicht-AGen – Sparkassen und Volksbanken etwa – können stille Beteiligungen oder Genossenschaftskapital weiterhin anerkannt werden, wenn sie 14 Kriterien erfüllen. Für die Landesbanken gelten je nach ihrer Rechtsform damit künftig unterschiedliche Maßstäbe. Stille Einlagen, die – wie an die Commerzbank – als Staatshilfe gegeben worden waren, gelten bis 2018.

WAS IST DIE EIGENKAPITALQUOTE?

Die Banken müssen Kapital beiseitelegen, um Verluste in einer Krise auffangen zu können, wenn etwa massenhaft Kredite ausfallen. Wie viel Kapital sie brauchen, richtet sich nach den Risiken, die in ihrer Bilanz stecken. Die internationalen Bankenaufseher haben dazu Quoten festgelegt: für Staatskredite müssen die Banken wenig Kapital vorhalten, für riskante Kredite an wacklige Kunden besonders viel. Die Aufseher legen künftig mehr Wert auf die Qualität des Kapitals: Die härteste Währung ist das “harte Kernkapital”. Es besteht aus Aktien und einbehaltenen Gewinnen, die die Geldgeber in der Krise nicht einfach abziehen können. Nur unter bestimmten Kriterien können auch andere Kapitalformen anerkannt werden, wie Stille Einlagen von Ländern und Gemeinden oder die Einlagen der Mitglieder von Genossenschaften. Die Quoten sind im Regelwerk “Basel III” definiert, auf das sich die Aufseher und Zentralbanken von 27 Staaten in Basel geeinigt haben.

WARUM MÜSSEN DIE EIGENKAPITALQUOTEN STEIGEN?

In der Finanzkrise hatte sich herausgestellt, dass viele Banken zu wenig oder zu schlechtes Kapital zum Ausgleich von Verlusten vorhielten. Viele Geldhäuser mussten deshalb mit Steuergeldern gerettet werden. Die 20 führenden Industrie- und Schwellenländer beschlossen deshalb eine Verschärfung der Regeln, die Ende 2010 vereinbart wurden und ab 2013 gelten sollen. Sie müssen jetzt in europäisches Recht gegossen werden. Die EU gehört zu den ersten großen Wirtschaftsregionen, die die neuen Regeln in Kraft setzen werden. In den Vereinigten Staaten legte die Zentralbank einen Vorschlag zu den Bestimmungen im Dezember vor, wann die Regeln dort eingeführt werden steht noch in den Sternen. Anders als die USA, die “Basel III” nur auf rund 20 Großbanken anwendet, sollen die Standards in Europa für alle gut 8.300 Banken gelten.

WAS SIND DIE WESENTLICHEN ÄNDERUNGEN?

“Basel III” stellt höhere Anforderungen an das Kapital: Es muss die Banken in jedem Fall gegen Verluste schützen, ohne den Steuerzahler zu belasten. Die höheren Quoten und neuen Kapitalpuffer müssen aber erst schrittweise bis 2019 eingeführt werden. Der Anteil des harten Kernkapitals an den Bilanzrisiken soll von derzeit zwei Prozent bis 2015 auf 4,5 Prozent steigen. Ab 2016 soll nach und nach ein zusätzlicher Puffer von bis zu 2,5 Prozent aufgebaut werden. Diesen können die Banken in Krisenzeiten zwar teilweise aufzehren, müssen dann aber Boni und Dividenden reduzieren. Maximal steigt die Kernkapitalquote damit auf sieben Prozent.

Die neuen Regeln berücksichtigen außerdem das Auf und Ab der Konjunktur besser: In Boomzeiten soll auf Geheiß der Aufseher ein zusätzlicher Puffer von bis zu 2,5 Prozent aufgebaut werden, um ein Überhitzen der Kreditvergabe zu verhindern. Im Abschwung wird er wieder abgebaut.

WORÜBER STREITEN DIE EU-STAATEN?

Großbritannien, Schweden und einige osteuropäische Länder wollen einen zusätzlichen Puffer harten Kernkapitals verhängen können und darüber selbst entscheiden. Deutschland, Frankreich und viele andere Staaten wollen den nationalen Aufschlag ohne Genehmigung auf drei Prozent begrenzen. Wer darüber hinausgehen will, bräuchte nach dem Vorschlag der dänischen EU-Ratspräsidentschaft grünes Licht der EU-Kommission. Die Briten wollen diese Aufgabe hingegen maßgeblich der in London ansässigen Europäischen Bankenaufsicht EBA oder dem bei der Europäischen Zentralbank angesiedelten Risikorat ESRB überlassen.

Grund für die Genehmigungspflicht sind die möglichen Folgen nationaler Alleingänge für andere EU-Staaten. Höhere Eigenkapitalquoten können die Banken veranlassen, sich aus dem Kreditgeschäft zurückzuziehen oder Firmenteile zu verkaufen, um die Quote zu erfüllen. Das könnte osteuropäischen Ländern schaden, deren Banken vornehmlich Töchter ausländischer Konzerne sind. Zum anderen werden Banken mit höheren Eigenkapitalpuffern attraktiver für die Sparer, weil sie besser gegen Verluste abgesichert sind. Sie könnten damit anderen Banken Kundeneinlagen abjagen.

(APA; Red.)

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