Die neue Regelung zielt insbesondere auf leer stehende Industriehallen ab, die nun ohne Umwidmungs- und Baugenehmigungsverfahren als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden können. Dies soll eine Hilfe sein, Zelt- und Containerdörfer zu vermeiden.
Sonderbestimmungen gelten nur für bestehende Gebäude
Diese Sonderbestimmungen des Baugesetzes gelten nur für bereits bestehende Gebäude und sind bis 1. Juli 2017 befristet. Baubewilligungs- und Bauanzeigeverfahren werden außer Kraft gesetzt, de facto sind nur die Interessen der Sicherheit und der Gesundheit zu berücksichtigen.
Regelung soll Engpässe abfedern helfen
Die Regelung soll vor allem helfen, Engpässe über den Sommer abzufedern. In den Sommermonaten tagen die Gemeindevertretungen nicht, die bisher notwendigen Schritte könnten deshalb nicht beschlossen werden. Theoretisch ist das Land nun nicht mehr auf einen Konsens mit den Kommunen angewiesen. Dass dieser aber natürlich gesucht werde, betonten sowohl Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) als auch ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück. Auch der Vorarlberger Gemeindeverband hat die Sonderregelung gut geheißen. (APA)
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