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Anklage: 17-Jährige von ihrem Onkel vergewaltigt

Der Lehrer bestreitet, seine minderjährige Nichte vor 15 Jahren mehrmals vergewaltigt zu haben.
Der Lehrer bestreitet, seine minderjährige Nichte vor 15 Jahren mehrmals vergewaltigt zu haben. ©VOL.AT/Symbolbild
Feldkirch. Schöffenprozess am 1. Dezember: Lehrer bestreitet, seine minderjährige Nichte vor 15 Jahren mehrmals vergewaltigt zu haben.

Der unbescholtene Familienvater wird entweder freigesprochen oder zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt werden. Am 1. Dezember beginnt am Landesgericht Feldkirch der Schöffenprozess gegen den Lehrer. Dem 47-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft Feldkirch vor, er habe zwischen August 1999 und April 2000 im Oberland seine damals 17-jährige Nichte mehrmals vergewaltigt.

Der von Claudia Bogensberger verteidigte Angeklagte bestreitet die Anklagevorwürfe: Er habe seine Nichte nie vergewaltigt und mit ihr nie Sex gehabt. Er gibt an, 1999 beim Radfahren im Montafon einmal mit der minderjährigen Verwandten einvernehmlich Zungenküsse ausgetauscht zu haben.

Seit 15 Jahren kein Kontakt mehr

Sein Bruder habe ihm als Vater des Mädchens vor 15 Jahren mitgeteilt, er habe Grenzen überschritten. Er glaube, dass sein Bruder damit den Vorfall beim Radfahren gemeint habe. Seit 15 Jahren habe er deswegen keinen Kontakt mehr zu seiner Herkunftsfamilie, sagte der Angeklagte.

Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, er habe im August oder September 1999 sein 17-jähriges Firmpatenkind einmal im Haus ihrer Großeltern mit Gewalt zum Vaginalverkehr gezwungen. Zudem soll der ehemalige Lieblingsonkel das Mädchen zwischen September 1999 und April 2000 mehrmals zum Oralverkehr genötigt haben, indem er ihren Kopf festgehalten habe.

Psychische Verletzungen

Die vorgeworfenen Taten hätten bei dem mutmaßlichen Opfer zu psychischen Verletzungen geführt, die einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen seien, meint die Anklagebehörde. Sie stützt sich dabei auf das Gutachten des Gerichtspsychiaters Salvatore Giacomuzzi, der bei der jungen Frau posttraumatische Belastungsstörungen, depressive Verstimmungen und Anpassungsprobleme festgestellt und in Verbindung mit Sexualdelikten gebracht hat.

Es gilt bei einem Schuldspruch wegen Vergewaltigung mit schwerer Körperverletzung nicht der aktuelle Strafrahmen, sondern jener von 1999: ein bis zehn Jahre Haft statt fünf bis 15.

Verjährte Vorwürfe

Verjährt sind seit 2010 weitere Vergewaltigungsvorwürfe mit Nötigungen zum Oralverkehr gegen den Beschuldigten für den Zeitraum April bis Oktober 2000, weil das mutmaßliche Opfer 18 Jahre alt und damit volljährig war.

Nur für als Minderjährige erlittene Sexualstraftaten beginnt für mutmaßliche Opfer die Verjährungsfrist erst ab dem Alter von 28 Jahren.

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