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Allgemeine Wehrpflicht seit 142 Jahren

Die allgemeine Wehrpflicht gibt es in Österreich - wenn auch mit Unterbrechungen - seit 142 Jahren. Im Dezember 1868 wurde mit dem Reichsgesetzblatt Nr. 151 ein neues Wehrsystem auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht eingeführt. Darin hieß es: "Die Wehrpflicht ist eine allgemeine und muss von jedem wehrfähigen Staatsbürger persönlich erfüllt werden."

Die Wehrpflicht war nach dem damaligen Gesetz ab dem 20. Lebensjahr zu leisten und richtete sich hinsichtlich der Art und Dauer ihrer Verpflichtungen nach der Einteilung des Wehrpflichtigen in die jeweilige Waffengattung. Insgesamt umfasste sie einen Zeitraum von zwölf Jahren, wobei man aktiv nur etwa drei Jahre diente und danach in Reserve war und übte.

Die erste Unterbrechung bei der allgemeinen Wehrpflicht gab es nach dem Ersten Weltkrieg durch den Vertrag von Saint Germain, der am 10. September 1919 unterzeichnet worden war, am 16. Juli 1920 in Kraft getreten ist und in dem Österreich sowohl hinsichtlich des Wehrsystems als auch hinsichtlich Art und Umfang seiner Streitkräfte tiefgreifende Beschränkungen auferlegt wurden. Die allgemeine Wehrpflicht wurde untersagt, das damalige Bundesheer durfte “nur auf dem Weg freiwilliger Verpflichtung aufgestellt und ergänzt werden”. Seine Gesamtstärke war mit höchstens 30.000 Mann einschließlich der Offiziere und der “Depottruppen” begrenzt. Luftstreitkräfte jeglicher Art waren in Österreich überhaupt verboten. 1936 wurde wieder eine Wehrpflicht eingeführt.

Die, wie sie hieß, allgemeine Bundesdienstpflicht war verfassungsgesetzlich für “Bundesbürger männlichen Geschlechts vom erreichten 18. bis zum vollendeten 42. Lebensjahr nach Maßgabe ihrer körperlichen und geistigen Eignung” festgelegt. Danach umfasste die Dienstpflicht im Heer einen regelmäßigen Präsenzdienst von einem Jahr Dauer sowie Reserve und Ersatzreservedienstpflichten. Nach dem “Anschluss” wurde die bewaffnete Macht Österreichs in die deutsche Wehrmacht eingegliedert.

Nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Staatsvertrag 1955 wurde das neue österreichische Bundesheer wieder nach dem System der allgemeinen Wehrpflicht eingerichtet, wobei diese zunächst nur einfach gesetzlich geregelt und erst 20 Jahre nach der Wiedererlangung der Wehrhoheit auf verfassungsgesetzlicher Ebene festgelegt worden ist (Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juni 1975). Die Dauer betrug zunächst neun Monate. Unter der Regierung Bruno Kreisky wurde sie 1971 dann auf acht Monate reduziert.

1975 wurde schließlich ein Wehrersatzdienst im Ausmaß von ebenfalls acht Monaten eingeführt. Wer Gewissensgründe glaubhaft machen konnte, durfte seinen Dienst in Hilfseinrichtungen verrichten. Mit der de facto Abschaffung der Gewissensprüfung wurde der Zivildienst 1992 auf zehn Monate ausgedehnt. 1994 und 1997 erfolgten weitere Ausdehnungen auf elf bzw. zwölf Monate. 2006 wurde der Zivildienst von 12 auf 9 Monate und der Wehrdienst von 9 auf 6 Monate verkürzt.

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