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Alko-Fahrt auf Polizeianweisung: Frau blitzte mit Beschwerde ab

Alkoholisierte Hohenemserin parkte auf Polizeianweisung um - Beschwerde beim UVS abgeblitzt.
Alkoholisierte Hohenemserin parkte auf Polizeianweisung um - Beschwerde beim UVS abgeblitzt. ©VOL.AT/ Steurer (Themenbild)
Bregenz - Eine Vorarlbergerin, die bei einer Verkehrskontrolle auf Anweisung eines Polizisten ihr Fahrzeug umparkte und daraufhin ihren Führerschein verlor, ist mit ihrer Beschwerde gegen die Strafe beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) abgeblitzt.
Alko-Fahrt auf Polizeianweisung
Anwalt: Fehlverhalten bei Polizei

Das berichtete ORF Radio Vorarlberg am Mittwoch. Die Frau will die Strafe weiter nicht akzeptieren. Über ihren Anwalt Martin Rützler will sie nun Beschwerde beim Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof einlegen, falls nötig auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Alko-Test ergab 1,2 Promille

Die 37-jährige Frau aus Hohenems wollte im März 2012 nicht mehr mit ihrem Wagen nach Hause fahren, weil sie alkoholisiert war. Ein Bekannter setzte sich ans Steuer, sie saß auf dem Beifahrersitz. Als sie in eine Verkehrskontrolle gerieten und der Fahrer auf Alkohol getestet wurde, verlangte ein Polizist von der Beifahrerin, das Auto umzuparken, was sie befolgte. Daraufhin forderte der Beamte die Frau zu einem Alko-Test auf, der einen Wert von 1,2 Promille ergab. Der 37-Jährigen wurde der Führerschein abgenommen, zudem sollte sie 1.300 Euro Strafe zahlen.

“Zur Autofahrt angestiftet”

Dagegen setzte sich die Hohenemserin zur Wehr. Der Polizist habe sie, obwohl sie offensichtlich stark alkoholisiert war, zu der Autofahrt angestiftet. Man habe es geradezu darauf angelegt, die Frau zu einer strafbaren Handlung zu verleiten, so ihr Anwalt Martin Rützler. Vonseiten der Polizei hieß es, der Beamte habe die Alkoholisierung der Frau zunächst nicht bemerkt.

“Erkenntnisse inhaltlich skandalös”

Die Beschwerde gegen die Strafe beim UVS wurde nun abgelehnt. “Meines Erachtens sind die Erkenntnisse des Verwaltungssenats inhaltlich skandalös”, so Anwalt Rützler. Das Gericht habe lediglich auf einfach-rechtlicher Ebene entschieden. Die ins Rennen geführten verfassungsrechtlichen Bestimmungen der europäischen Menschenrechtskonvention seien völlig außer Acht gelassen worden.

Verstoß gegen das Fairnessgebot

Aus seiner Sicht stelle die Polizeianweisung, durch die sich die Frau strafbar machte, einen Verstoß gegen das Fairnessgebot in Artikel 6 der europäischen Menschenrechtskonvention dar. (APA)

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