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AK warnt vor Abofalle

Konsumenten werden in Abofall gelockt
Konsumenten werden in Abofall gelockt ©Bilderbx
Dornbirn - Die Vorarlberger Arbeiterkammer warnt vor eine Abofalle auf habibi.de. "Schnäppchen" erweisen sich laut AK als Luftschlösser – nur Zahlungsaufforderungen blieben übrig.

Hinter „Habibi“ versteckt sich die neue Abzockmasche eines hinlänglich bekannten deutschen Unternehmers. Die Konsumenten werden durch gezielte Werbemaßnahmen – vor allem auf Social Media Plattformen wie Facebook – auf die Website „habibi.de“ gelockt. Auf dieser Seite werden dann Waren zu Schnäppchenpreisen angeboten. Wer sich ein Produkt – wie zum Beispiel ein iPhone um 17 Euro – sichern will, wird zunächst zur kostenlosen Anmeldung aufgefordert. Erst einmal angemeldet, ereilt den ahnungslosen Konsumenten die Nachricht seiner angeblichen Account-Betreuerin „Vanessa Vogel“. Ein Foto der jungen Blondine, die verspricht unter der E-Mail Adresse „no-reply@habibi.de“ mit „Rat und Tat“ zur Seite zu stehen, ist selbstverständlich dabei.

Teure Aktivierungs- und Jahresgebühr

Um die Schnäppchen endgültig zu ergattern, wird der Kunde dazu animiert, ein Premiumpaket auszuwählen. Dieses gebe es um 1 Euro für die Dauer von zwei Wochen. An dieser Stelle angekommen, wird wohl jeder in die perfide Abofalle tappen, der nicht sein Browserfenster mit einer Lupe absucht. In sehr kleiner hellblauer Schrift wird darauf hingewiesen, dass das zweiwöchige „Testabo“ nur dann um einen Euro zu haben ist, wenn der Kunde innerhalb der Testphase vom „Sonderkündigungsrecht“ Gebrauch macht. Ohne die „Sonderkündigung“ seien 59 Euro an Aktivierungsgebühr und eine Jahresgebühr von 98 Euro bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren zu zahlen. Aus den AGB der Habibi Media GmbH ist zu entnehmen: „Die Habibi Media GmbH bietet auch innerhalb der kostenpflichtigen Services keinen Verkauf von Waren an.“

Unternehmen droht mit hohen Zusatzkosten

Seit Anfang Dezember werden auch Konsumenten in Vorarlberg von der Habibi Media GmbH mit Zahlungsaufforderungen von 159 Euro beglückt. Das Geld solle sofort auf das Konto der Fidor Bank AG in München zur Anweisung gebracht werden, da man ansonsten mit hohen Zusatzkosten konfrontiert werde. Dem Druck den das Unternehmen durch die Zahlungsaufforderungen und etwaige Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen ausübt, sollte man jedoch nicht nachgeben, rät AK-Konsumentenschützer Dr. Franz Valandro.

Informationspflichten nicht eingehalten

Nach Einschätzung der AK werden auf der Plattform habibi.de nämlich die gesetzlich normierten Informationspflichten nach § 8 Abs 1 FAGG nicht ausreichend eingehalten. Für Konsumenten ist es beispielsweise nicht offensichtlich, wie lange der Vertrag dauert oder welche Gesamtkosten anfallen. Lediglich versteckt im Kleingedruckten findet sich ein Hinweis darauf. Konsumenten, die eine Zahlungsaufforderung von dem Unternehmen erhalten, können sich auch an den Internet Ombudsmann (www.ombudsmann.at) wenden. Er bietet in diesen Fällen neben einem Musterschreiben auch kostenlose Online-Beratung und Streitschlichtung an.

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