Geplant war eigentlich eine Videokonferenz mit vier Zeugen. Verteidiger Hermann Pfurtscheller bestand aber kurzfristig auf eine Gegenüberstellung mit den mutmaßlichen Opfern, die von seinem Mandanten bedroht worden sein sollen. Zur Vorgeschichte: Im Oktober unternahmen zwei Wanderer eine Tour in Gargellen, als sie angeblich von dem erbosten Ruf Verschwindet, ihr Scheiß-Piefke! Das hier ist Privatbesitz, sonst erschieß ich euch! aufgeschreckt wurden. In einiger Entfernung stand der Liechtensteiner und zeigte sich äußerst verärgert, dass zwei Naturfreunde just dann durch sein Jagdgebiet latschen müssen, wenn er zur Hirschbrunft Jagdgäste geladen hat. Dabei hat er für die 100.000 Euro Jagdpacht, die er pro Saison bezahlt, keineswegs das Recht, eine Totalsperre für das gesamte Gebiet zu verhängen. Kurzum fürchteten sich die zwei Wanderer. Vor allem deshalb, weil einer der Jäger tatsächlich eine Waff e dabei hatte.
Empörung
Seitens der Ländle-Jäger distanziert man sich von dem wohlhabenden Waidmann, dem damals off ensichtlich die Nerven durchgegangen sind. Wenn sich die Vorwürfe so bestätigen, ist seine Vorgangsweise absolut inakzeptabel und beschädigt den Ruf der Jagd und der Jäger insgesamt, sagt Landesjägermeister Ernst Albrich den VN. Ich habe kein Wort von Erschießen gesagt, verteidigte sich der Angeklagte bei der vergangenen Verhandlung. Doch das hat er konterte die Zeugin. Nun möchte der Jäger, dass seine damaligen Gäste bestätigen, dass von Erschießen nicht die Rede war. Ob seine Spezis dies tun, ist aber fraglich. In ihren bisherigen Einvernahmen vor der Polizei wollen sie jedenfalls nichts Konkretes gehört haben. Pfurtscheller bestand dennoch auf der Einvernahme der vier Jagdgäste. So bemühte sich Richterin Claudia Egger um eine Videokonferenz mit dem Bezirksgericht Floridsdorf und Laa an der Thaya.
Saftige Strafe bei Verurteilung
Alle Zeugen sind gestern in den weit entfernt gelegenen Bezirksgerichten erschienen. Umsonst. Denn der Tiroler Anwalt möchte nun doch gerne eine persönliche Gegenüberstellung der Jagdgäste mit den Wanderern. Es tut mir leid. Ich hätte Ihnen die weite Anreise gerne erspart. Das Gericht wollte das nicht, aber die Verteidigung besteht darauf, erklärt die Richterin den Zeugen. Na super! brummelt es aus dem Fernseher. Nachdem abgeklärt ist, dass die Geladenen nicht vor Ende April nach Feldkirch kommen können, verabschieden sich die Zeugen höfl ich. Müde winkt der Jagdpächter seinen Kollegen zu. Die Verteidigung packt ihre Sachen und reist wieder nach Innsbruck. Ende April oder Anfang Mai geht es weiter. Kommt es zum Freispruch, kann der Jagdpächter aufatmen. Im Falle eines Schuldspruches wegen schwerer Nötigung dürfte die Strafe heftig ausfallen. Die bemisst sich nämlich am Einkommen und das gab der Angeklagte selbst unverblümt mit 10.000 Euro netto an.
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