ACTA: Schutz geistigen Eigentums oder Gefahr für Freiheit im Netz?

Was ist ACTA?
ACTA steht für “Anti-Counterfeiting Trade-Agreement”, also Handelsabkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie. ACTA soll den Schutz geistigen Eigentums verbessern, und zwar sowohl in der Realwirtschaft als auch im Internet. Es geht also beispielsweise um Zollkontrollen, bei denen gefälschte Markenware aus dem Fernen Osten beschlagnahmt wird. Das Abkommen berührt aber auch illegale oder vermeintlich illegale Downloads von Musikdateien in einer Tauschbörse im Netz.
Was steht in dem Abkommen?
ACTA enthält einerseits allgemeine Pflichten der Vertragspartner, die etwa “Eilverfahren zur Verhinderung von Verletzungshandlungen” ermöglichen müssen. Darüber hinaus geht es um Schadenersatz oder darum, was der Zoll an der Grenze beschlagnahmen darf. Mit Blick auf das Internet klingt das Abkommen vage, unter anderem werden “Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben” angeregt. Zudem sollen Behörden Provider unter bestimmten Bedingungen zwingen können, Kundendaten offenzulegen.
Warum wird ACTA kritisiert?
Für die Gegner bedroht ACTA vor allem die Freiheit im Internet. Sie befürchten etwa, dass Internetprovider künftig mit der Musikindustrie kooperieren und etwa im Extremfall bei vermuteten Rechtsverstößen den Anschluss sperren. Ausdrücklich vorgesehen ist dies in dem Abkommen aber nicht. Neben dem Inhalt des Abkommens stört viele Kritiker aber auch, dass es angeblich geheim verhandelt wurde – was die EU zurückweist.
Worum geht es bei dem Vorwurf, ACTA gefährde Kranke in Entwicklungsländern?
Hilfsorganisationen wie Oxfam vermuten, dass ACTA den internationalen Handel mit Generika erschweren würde. Generika sind Nachahmer-Medikamente, die in der Regel preiswerter sind als die Originale und die deshalb vor allem für Kranke in armen Ländern wichtig sind.
Was spricht für ACTA?
Der Schaden, der durch Fälschungen von Markenware und andere Verstöße gegen das geistige Eigentum entsteht, ist immens. Laut EU-Kommission entstehen Europa jährlich acht Milliarden Euro Verluste durch Produktfälschungen. Darüber hinaus sieht sie Innovation und Kreativität gefährdet, wenn die Rechte-Inhaber nicht sicher sein können, dass sich ihre investierte Energie voll auszahlt.
Wer ist Vertragspartner von ACTA?
Neben der Europäischen Union und ihren 27 Mitgliedstaaten sind einige der wichtigsten Industrieländer Partner: Die USA, Japan, Australien, Kanada, Südkorea, Mexiko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz sowie Marokko. In der EU wurde ACTA bisher von 22 Staaten unterzeichnet, darunter Österreich.
Wie geht es weiter?
Alle EU-Staaten müssen das Abkommen ratifizieren. Daneben muss das Europäische Parlament zustimmen, doch auch hier regt sich Widerstand. Um den Streit zu entscheiden, könnte das Abkommen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Prüfung vorgelegt werden.
(APA)
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