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Absturz: Frau prozessiert gegen Flugzeughalter

Aus dem Gerichtssaal
Aus dem Gerichtssaal ©VOL.AT
Feldkirch - Flugzeug-Haube riss weg: Vorarlbergerin fordert von Vorarlberger Fliegerverein 70.000 Euro Schadenersatz für schwere Verletzungen.

Einen Flugzeugabsturz überlebt hat ein Vorarl­berger Ehepaar am 24. August 2008 in Lausanne. Es prozessiert nun am Landesgericht Feldkirch gegen den Vorarlberger Flugzeughalter. Der Schadenersatzprozess des 53-Jährigen ruht derzeit, in jenem seiner 56-jährigen Gattin mit einem Streitwert von 70.000 Euro vor allem aus Forderungen nach Schmerzen­geld steht das Urteil durch Richterin Sieglinde Stolz noch aus.

Der Wiener Flugsachverständige Peter Olt kann nicht angeben, warum das einmotorige, zweisitzige Kleinflugzeug abgestürzt ist. Der Gutachter habe nicht feststellen können, warum sich die Haube des Flugzeugs während des Landeanflugs geöffnet habe, sagte die Richterin bei der Verhandlungsrunde in dieser Woche. Offen sei demnach, ob es einen Defekt bei der Verriegelung der Haube gegeben habe, oder ob sich die Abdeckung durch unabsichtliches Berühren entriegelt habe.

Auf Acker gestürzt

Weil die Haube im Flug weggerissen wurde, geriet das Flugzeug in Turbulenzen und stürzte aus mehr als 100 Metern Höhe auf einen Acker. Das Flugzeug sei zerschellt, sagt Klagsvertreterin Tanja Moosbrugger. Die beiden Insassen hätten schwere Verletzungen erlitten, darunter Wirbel- und Knochenbrüche. Sie hätten Glück im Unglück gehabt und den Flugzeugabsturz überlebt. Beide können inzwischen wieder arbeiten.

Er war der Pilot des Flugzeugs und hat nach eigenen Angaben keinerlei Erinnerungen mehr an den gesamten Unfalltag. Der Pilot habe damals über keine gültige Lizenz mehr verfügt, sagte beim Prozess ein Jurist der österreichischen Flugsicherung Austro Control.

Bei einem Vorarlberger Fliegerverein hat der Pilot als dessen Mitglied das Kleinflugzeug für den Flug von Hohenems nach Lausanne gechartert. Der beklagte Verein habe eine vorgeschriebene Wartung der Maschine nicht durchgeführt, zitierte die Richterin den Sachverständigen. Auch daraus leitet Klagsvertreterin Moosbrugger ein die Haftung für die Unfallfolgen begründendes Verschulden des Flugzeughalters ab.

Das bestreitet der Dornbirner Anwalt und Beklagtenvertreter Klaus Pichler, der übrigens beim Verein für Technik und Controlling zuständig ist: Die Maschine habe keinen Mangel aufgewiesen. Der Pilot hätte ohne gültige Lizenz nicht fliegen dürfen, seine mitfliegende Gattin hätte das wissen müssen – deshalb treffe den Flugzeughalter keine Schuld.

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