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72-jähriger Pensionist würgte 63-jährige Lebensgefährtin

Freispruch erfolgte auch zur angeklagten Sachbeschädigung
Freispruch erfolgte auch zur angeklagten Sachbeschädigung ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Teilbedingte Geldstrafe von 320 Euro für unbescholtenen Angeklagten wegen Körperverletzung.

Als Gewalttäter wurde der Pensionist gestern strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Wegen Körperverletzung wurde der unbescholtene 72-Jährige am Landesgericht zu einer teilbedingten Geldstrafe von 320 Euro (80 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 160 Euro. Das milde Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Gefängnis gewesen.

Nach den Feststellungen des Gerichts hat der damals alkoholisierte Unterländer am 22. November 2016 während eines Beziehungsstreits seine 63-jährige Lebensgefährtin gewürgt, geohrfeigt und an den Haaren gerissen. Dabei zog sich die Pensionistin leichte Verletzungen zu.

Der Angeklagte machte keine Angaben zu den Tatvorwürfen. Seine Lebensgefährtin machte von ihrem Recht Gebrauch, als Zeugin nicht auszusagen. Richter Richard Gschwenter wertete aber die Angaben des Hausarztes der Frau und dessen Attest als Schuldbeweise.

Freigesprochen wurde der Rentner hingegen mangels Beweisen vom Vorwurf der versuchten Nötigung. Vor der Polizei hatte seine Lebensgefährtin angegeben, er habe zu ihr gesagt, er werde sie umbringen, wenn sie ihm ein Foto nicht gebe.

Ein Freispruch erfolgte auch zur angeklagten Sachbeschädigung. Die 63-Jährige hatte vor der Polizei zu Protokoll gegeben, er habe in seiner Wut ihre Kleidung zerschnitten. Die Sachbeschädigung sei ein Privatanklagedelikt, sagte der Richter. Die Frau hätte dazu selbst Anklage erheben müssen.

Nerven strapaziert

Der 72-jährige Angeklagte zeigte vor Gericht zwei Gesichter. Gestern überraschte er durch sein höfliches Benehmen. In der ersten Verhandlung am 21. Februar hatte der Rentner mit seinem aggressiven und respektlosen Verhalten noch die Nerven des Richters strapaziert. Damals hatte er sich so verabschiedet: „Verurteilen Sie mich doch, wenn es Sie glücklich macht!“

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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