Die Rückzahlung von 109.600 Euro fordert ein wohlhabender Ukrainer von einem Luxushotel in Lech. Eine Woche Urlaub ihn Vorarlberg koste dort nicht weniger als 100.000 Euro, sagte Klagsvertreter Hans-Jörg Vogl gestern während der Gerichtsverhandlung. Der Feldkircher Anwalt ist der Rechtsvertreter des Ukrainers im anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch.
Der Geschäftsführer des Hotels hatte vom Konto des Klägers 109.600 Euro abgebucht. Das sei jedoch ohne Zustimmung des Kontoinhabers und damit rechtsmissbräuchlich erfolgt, argumentierte Vogl. Denn sein Mandant habe den geplanten Skiurlaub am Arlberg letztlich gar nicht angetreten und dafür keine Reservierung vornehmen lassen.
Der Gast habe sehr wohl im Vorarlberger Hotel einen mehrwöchigen Aufenthalt reservieren lassen, entgegnet Beklagtenvertreterin Eva-Maria Ölz. Die Reservierung sei mündlich am Telefon und somit verbindlich erfolgt. Daraufhin sei die Abbuchung durchgeführt worden. Dabei handle es sich zum einen um eine Anzahlung und zum anderen um eine Stornogebühr, erklärte der Geschäftsführer des Hotels beim Prozessauftakt. Die abgebuchte hohe Summe sei eine Gutschrift. Der Kläger könne den Geldbetrag im Hotel abholen.
Angebot ausgeschlagen
Dieses Angebot nahm der Anwalt des nicht erschienenen Klägers allerdings nicht an. Die klagende Partei will, dass die Verantwortlichen des beklagten Vorarlberger Etablissements mit einem Gerichtsurteil zur Rückzahlung und zur zusätzlichen Zahlung von vier Prozent Zinsen verpflichtet werden. Weil der Ukrainer das Vergleichsangebot der Gegenseite nicht angenommen hat, vertagte Zivilrichterin Sandra Ladner den Zivilprozess nun auf Dezember.
Klagsvertreter Vogl drohte gestern bei der vorbereitenden Tagsatzung mit einer Strafanzeige. Das Vorgehen des Hotels sei ein Fall fürs Landeskriminalamt, sagte der Anwalt des Klägers. Weil vonseiten des Hotels ohne Erlaubnis die Abbuchung über die Kreditkarte des Klägers vorgenommen wurde. Die Kreditkartennummer war von einem früheren Aufenthalt des Ukrainers bekannt.
Unübliche Buchung
Ursprünglich habe sein Mandant einen mehrwöchigen Aufenthalt in der Nobelherberge am Arlberg geplant, sagte Vogl. Dafür hätten die Kosten rund 300.000 Euro betragen. Den Urlaub habe der Kläger während eines Telefonats reservieren lassen, sagt Hotel-Anwältin Ölz. Aber es sei doch nicht üblich, einen 300.000 Euro teuren Urlaub lediglich mündlich zu buchen, erwiderte Klägeranwalt Vogl.
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