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„Schweinerei“: Richter kritisiert Drogengesetz

Strafrichter zeigte sich mit neuem Drogengesetz nicht zufrieden.
Strafrichter zeigte sich mit neuem Drogengesetz nicht zufrieden. ©Bilderbox
Feldkirch - Weil ein heroinsüchtiges Liebespaar mehr als 75 Gramm reines Heroin geschmuggelt hat, erhält es keine Chance auf Therapie statt Strafe.

Als „Schweinerei“ bezeichnete der Strafrichter in seiner mündlichen Urteilsbegründung die Verschärfung im Suchtmittelgesetz (SMG). Seit 2011 erhalten verurteilte Drogenhändler, die mehr als 75 Gramm reines Heroin geschmuggelt oder verkauft haben, unabhängig vom Strafausmaß keine Chance mehr auf Therapie statt Strafe. „Ich verstehe das nicht“, kritisierte der Vorsitzende des Schöffensenats am Dienstag am Landesgericht Feldkirch während der Hauptverhandlung den Gesetzgeber

Das Gericht verurteilte ein heroinsüchtiges Liebespaar wegen einer Schmuggelmenge, die das 25-fache der Grenzmenge von drei Gramm reinem Heroin übersteigt. Das SMG verbietet dann den Gerichten seit zwei Jahren die Gewährung einer Drogenentzugstherapie anstelle der Verbüßung der Haftstrafe.

Rund ein Kilo gestrecktes Heroin zum Preis von 50 Euro pro Gramm hatten die beiden Unterländer nach eigenen Angaben zwischen 2011 und 2012 aus St. Gallen nach Vorarlberg geschmuggelt, davon den Großteil selbst konsumiert und ein Viertel um mindestens 80 Euro pro Gramm weiterverkauft. Die durchschnittliche Reinsubstanz von in Vorarlberg verkauftem Heroin beträgt zehn Prozent. Damit wurden die Angeklagten wegen rund 100 Gramm reinem Heroin schuldig gesprochen – um 25 Gramm zu viel für eine Therapie.

Marihuana im Gefängnis

Der neunfach vorbestrafte 29-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, seine mit einer Drogen-Vorstrafe belastete 23-jährige Freundin zu zwei Jahren Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Vor der umstrittenen Gesetzesänderung hatten süchtige Drogentäter noch automatisch die Chance auf Therapie statt Strafe erhalten, wenn die Haftstrafe nicht mehr als drei Jahre betrug.

Beim gelernten Bäcker kommen noch zehn offene Haftmonate nach der vorzeitigen Entlassung aus dem Gefängnis im Jahr 2009 dazu – und bei seiner 2011 auf Bewährung haftentlassenen Freundin ein Strafrest von zwei Monaten und 15 Tagen. Eine Fußfessel soll für ihn für 18 Monate nicht in Betracht kommen, für sie für zwölf Monate.

Kurz vor ihrer Festnahme am 26. September 2012 hatte die Arbeitslose um einen Therapieplatz im Lukasfeld in Meiningen angesucht. Der Schuldspruch umfasst bei ihr auch den Konsum von 0,3 Gramm Marihuana. Damit erwischt worden war die 23-Jährige während der Untersuchungshaft in der Justizanstalt Feldkirch am 24. Oktober 2012.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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