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Zwist im Paradies: Streit um Zufahrt in Möggers

Möggers - Die dörfliche Idylle in Möggers ist gestört. Grund ist ein jahrelanger Nachbarschaftsstreit über eine gemeinsame Zufahrt. Obwohl die Gemeinde zweimal einen positiven Bescheid ankündigte, fiel er dennoch negativ aus.

Möggers ist ein beschauliches 550-Seelen-Dorf, idyllisch am Berg über Lochau gelegen. Alles wirkt ruhig und harmonisch. Doch der schöne Schein trügt.

Der Hof von Siegfried Hehle liegt verlassen da. Dort, wo sich einst 40 Pferde tummelten, ist es ruhig geworden. Keine Spur mehr von Gästen, die früher am Hehle-Hof ein und aus gingen. Nur Hund Cora und vier Pferde sind noch auf dem Gut. „Ich musste den ‘Ersten Vorarlberger Stutenmilch Hehle-Hof’ im Jahr 2002 schließen“, sagt der 52-jährige Hehle verbittert.

Hehle ist verheiratet und Vater von sechs Töchtern. Heute ist er jedoch der einzige, der den Hof bewohnt.

Dass es zu all dem kam, liegt in vielen Streitereien der vergangenen Jahre. Hehle hat mit dem gegenüber liegenden Nachbarn eines gemeinsam: die Zufahrt zu seinem Hof. „Die Zufahrt und der Hofraum waren schon lange Gegenstand von Differenzen und Gerichtsverfahren“, erklärt Hehles Anwalt Martin Mennel. „Unter anderem war zu klären, ob Autos abgestellt werden dürfen oder wo genau die Grenzen verlaufen“, führt der Jurist aus.

Hehle, der auf seinem Hof Stutenmilchprodukte herstellte und vertrieb, verköstigte die Käufer in einem kleinen Gastgewerbebetrieb. Der Nachbar deckte Hehle deswegen mit zahlreichen Anzeigen ein. Daraufhin erhielt Hehle ein behördliches Verbot, die Gäste auf seinem Hof zu bewirten. „Also habe ich vor fünf Jahren die notwendigen gewerbe- und baubehördlichen Anträge gestellt“, erzählt Hehle.

Gäste dürfen nicht zufahren

Der Nachbar wandte in der Zwischenzeit ein, dass Gäste nicht bis zum Hof zufahren dürften. Daraufhin wurden von der Behörde die Verfahren unterbrochen. Erst musste die Frage, ob ein Zufahrtsrecht über den gemeinsamen Hofraum besteht, geklärt werden. „Es wurde ein Gerichtsverfahren angestrengt. Letztendlich vertrat der Oberste Gerichtshof in Wien die Auffassung, dass die zu erwartenden Gäste meines Mandanten kein Recht hätten, über den gemeinsamen Hofraum zuzufahren. Und dies, obwohl er immer schon der Erschließung des Hofes diente“, wundert sich Anwalt Mennel.

Versteigerung abgewendet

In der Zwischenzeit war es mit dem Hehle-Hof bergab gegangen. “2003 hätte mein Hof zwangsversteigert werden sollen. Das konnte ich durch den Verkauf eines Grundstückes gerade noch abwenden“, berichtet Hehle.

Im Jänner 2007 habe er bei der Gemeinde dann einen Antrag auf Feststellung des Gemeingebrauchs der Straße gestellt. Mittlerweile gab es durch oben genannten Verkauf eines Grundstückes einen weiteren Miteigentümer der Straße. Dieser steht in einer verwandtschaftlichen Beziehung zu Bürgermeister Georg Bantel. Er ist der Sohn seines Schwagers. Somit ist der Bürgermeister in dieser Sache befangen und hätte den Akt abgeben sollen. Das passierte jedoch erst viel später und nach Intervention von Landesvolksanwalt Felix Dünser. Bürgermeister Bantel sagt dazu: „Als mir mitgeteilt wurde, dass ich in dieser Sache befangen sei, habe ich den Akt sogleich abgegeben“. Vom „Sonntag“ befragt, weshalb er den Fall nicht von Anfang an abgelehnt habe, erklärt Bantel: „Der Antrag wurde von Hehle gestellt und mit diesem stehe ich in keiner verwantdschaftlichen Beziehung.“

Negativer Bescheid

Als der Bürgermeister im September von dem Fall zurücktrat, ging er an den Vizebürgermeister über. Unter dessen Ägide wurde am 24. September ein negativer Bescheid ausgestellt.

Dies ist umso überraschender, als Bürgermeister Bantel Anfang August ein Schreiben an Anwalt Mennel schickte, in dem von einem positiven Bescheid ausgegangen wurde. Die Gemeinde bitte lediglich für die Ausfertigung um etwas Geduld. Aufgrund der komplexen Materie und der Seltenheit eines derartigen Feststellungsbescheides nehme dies etwas Zeit in Anspruch. In einem weiteren Schreiben (18. September) teilte Bantel mit: „Aufgrund der positiven Beurteilung der BH Bregenz ist mit einem positiven Bescheid zu rechnen“. Mittlerweile war auch der Gemeindeverband von Bantel in der Angelegenheit betraut worden.

Vom „Sonntag“ auf die beiden Schreiben angesprochen, antwortet Bürgermeister Bantel: „Das ist alles in die Urlaubszeit hineingefallen. Ich dachte, es wird eh positiv entschieden. Und dann musste ich den Fall abgeben.“

Vize auch befangen

Hehle und sein Anwalt gingen in Berufung. Mittlerweile liegt es an der Gemeindevertretung zu entscheiden. Vizebürgermeister Gregor Wucher ist durch Verwandtschaft mit Hehles Frau ebenfalls befangen. Bis Jänner ist mit einem neuen Bescheid zu rechnen. Wie auch immer dieser ausfallen wird, der Hofbesitzer verkündet kämpferisch: „Ich gebe nicht auf!“

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