Für zwei volle Tage ist der Untreueprozess gegen den ehemaligen Banker bei Richter Othmar Kraft anberaumt. Der 52-Jährige Feldkircher soll einem Stammkunden aus der Immobilienbranche immer wieder Kredite zugeschanzt haben, obwohl die Chancen auf Rückzahlung schlecht standen. Der finanzschwache einstige Kunde sitzt ebenfalls auf der Anklagebank. Ihm wird die Anstiftung zu den Malversationen vorgeworfen. Der Bankfachmann, der 30 Jahre bei demselben Institut unter anderem auch als Prokurist tätig war, zeigte sich bislang nicht geständig. Teilweise schuldeinsichtig zeigte sich hingegen der 71-jährige einstige Kreditnehmer. Ich war auf den Handel mit Immobilien geil, gesteht er.
Immenser Schaden
Kennen gelernt hatten sich die beiden bereits Mitte der 80er. Nachdem der gelernte Versicherungsangestellte sich in der Immobilienbranche betätigte, begann ein scheinbar nicht mehr enden wollender Geldbedarf. Immer wieder benötigte der heute 71-Jährige Millionen von Schillingen. Der Banker soll intern die wirklichen Vermögensverhältnisse beschönigt und verschleiert haben. So wurde ein Kredit nach dem anderen ausbezahlt. Als bei 17 Millionen Schilling der Kreditrahmen um 3,15 Millionen Schilling überschritten war, schaltete sich der Bankdirektor ein und verlangte ein Ende. Die Geschäftsverbindung mit diesem Kunden ist eine unserer lukrativsten überhaupt, konterte jedoch der Untergebene. In der Folge sollen die Geldflüsse dann versteckt geflossen sein. Banker und Kunde so die Anklage wussten von den Malversationen entgegen den Weisungen des Bankenvorstandes. Mit 1,2 Millionen Euro beziffert die Bank heute ihren Schaden.
Tricks und Fälschungen
Der heutige Pensionist soll laut Anlage auch nicht davor zurück geschreckt haben, Tochter und Stiefsohn für seine Kreditüberziehungen zu missbrauchen. 542.000 Euro soll der Mann dadurch erlangt haben, dass er seine Kinder als kreditwürdige Kunden vorschob. Sie selbst wussten nichts von den krummen Touren, ihnen wurden angeblich Unterlagen untergeschoben, ihre Unterschriften gefälscht. Der Erstangeklagte beruft sich darauf, dass er die Informationen von dem Immobilienmakler bekommen und diese geglaubt habe. Das lässt der einstige Kunde nicht auf sich sitzen und sagt aus, dass er vom Banker sogar zum Fälschen angewiesen worden sei. Außerdem sei der leitende Angestellte durchaus interessiert gewesen, die krummen Touren zu verschleiern, von Unwissenheit keine Spur. So schoben sich die beiden Angeklagten bislang gegenseitig den Schwarzen Peter zu. Was der Schöffensenat davon hält wird sich zeigen.
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