AA

Zweiter Fall von Masern an der Universität Innsbruck

Besucher gewisser Vorlesungen und ohne Impfschutz sind derzeit von Vorlesungen ausgeschlossen.
Besucher gewisser Vorlesungen und ohne Impfschutz sind derzeit von Vorlesungen ausgeschlossen. ©Universität Innsbruck
Innsbruck - Besucher gewisser Vorlesungen der Studienrichtungen Englisch und Kulturwissenschaften hatten Kontakt mit der ansteckenden Krankheit. Betroffene ohne Masernimmunität ist bis inklusive 7. November der Besuch der Universität untersagt.

Die Universität Innsbruck kämpft mit einem zweiten Masernfall. Sie dürfte sich an der ersten erkrankten Person angesteckt haben, die Anfang Oktober mehrere Vorlesungen besuchte. Auf Anweisung der Landessanitätsdirektion dürfen Kontaktpersonen, die nicht einen doppelten Impfschutz haben oder nachweislich Masern durchgemacht haben, derzeit keine Lehrveranstaltungen besuchen. Bei vorhandener Immunität dürfen die Veranstaltungen weiterhin besucht werden.

Betroffene Vorlesungen

Laut der Universität sind Besucher folgender Vorlesungen betroffen:

  • Mittwoch, 15.10.2014, 08:30 – 10:00 Uhr, 609215 Reading-Writing I Gruppe F (Claudia Stummer), 40735 SR
  • Mittwoch, 15.10.2014, 12:00 – 13:30 Uhr, 609248 Introduction to the English Synchronic Linguistics (Reinhard Heuberger), Hörsaal 2
  • Mittwoch, 15.10.2014, 18:15 – 20:00 Uhr, 613875 Grundlagen der Kulturwissenschaft Gruppe 2 (Peter Josef Holzer), Hörsaal A Technikerstraße
  • Freitag, 17.10.2014, 10:00 – 11:30 Uhr, 610014 Grundlagen des philologisch-kulturwissenschaftlichen Studiums (Matthias Mösch), 50105/2 SR

Besuchsverbot bis 7. November

Das Besuchsverbot erstreckt sich für Besucher der Mittwochsveranstaltungen bis inklusive 4. November, beziehungsweise für Besucher der Freitagsvorlesung auf den 7. November. Bei Krankheitsanzeichen (Fieber, Infekt der oberen Atemwege, Ausschlag) sollten sich Betroffen nach telefonischer Anmeldung in ärztliche Behandlung geben. Durch die telefonische Anmeldung soll das Ansteckungsrisiko im Wartebereich des Arztes für andere Patienten verhindert werden.

Gratis Impfung möglich

Personen, die nur einmal gegen Masern geimpft wurden, wie auch Mitarbeitern der Universität Innsbruck rät die Landessanitätsdirektion eine Auffrischungsimpfung. Diese werde kostenfrei im Gesundheitsamt der Stadt Innsbruck angeboten.

Erster Fall spät erkannt

Masern hat eine Inkubationszeit von etwa zwei Wochen. Laut Dr. Ber Neumann vom Gesundheitsamt der Universitätsstadt sei Masern jedoch schon Tage vor den ersten Anzeichen ansteckend. Der erste Masernfall Anfang Oktober wurde erst sehr spät als solcher erkannt, daher wurde erst recht spät vom Ansteckungsrisiko gewarnt. Masern verläuft zwar meist komplikationsfrei, mit zunehmenden Alter verläuft die Krankheit jedoch schwerer und kann zu Hirnhaut- und Lungenentzündungen führen.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Österreich
  • Zweiter Fall von Masern an der Universität Innsbruck