Die gebürtige Bosnierin wurde sogar zu 16 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Dabei gestand die 52-Jährige, dass sie zwei Jahre lang in Dornbirn ein illegales Bordell betrieben hat.
Bosnierin ist Rückfalltäterin
Die Einsicht, dass ihr Verhalten falsch war, kam der Frau allerdings erst in der Untersuchungshaft. Denn sie ist eine Rückfalltäterin, die bereits zwei Mal wegen Zuhälterei vorbestraft ist. In ihrer Funktion als Zuhälterin koordinierte sie die Termine der Freier und verhandelte die Preise aus. Das Geständnis wirkte sich strafmildernd auf das Urteil aus. Die drei Monate, die die Frau bereits in Untersuchungshaft verbrachte, werden auf die Haftstrafe angerechnet. VN-HEY
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