Franz Gstrein, Chef der Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG), und Franz Mähr als Obmann der Sozialdemokratischen Gewerkschafter (FSG) waren sich im Vorwahlkampf der Postgewerkschaft im November 2006 nichts schuldig geblieben. Schlussendlich musste die Wahl im Mai 2007 wegen Ungereimtheiten wiederholt werden. Ein im Wahlkampf gegebenes VN-Interview mit Franz Gstrein brachte die Post AG als Dienstgeber in Rage. Mähr hatte nämlich Gstrein wegen dessen Äußerungen zu seiner Person im Interview angezeigt und verlangte disziplinarrechtliche Schritte. Gstrein hätte Internas der Post ausgeplaudert, hieß es.
Fragte Mähr Konten ab?
Weil der Personalausschuss für Tirol und Vorarlberg die Auslieferung Gstreins als Betriebsrat ablehnte, versucht die Post mit Anwältin Belina Sellemond dies vor dem Arbeits- und Sozialgericht bei Richter Karl Schurig zu erwirken. Gestern traf man sich zum zweiten Mal vor Gericht. Neuerlich beteuerte Gstrein, seine Äußerungen im Interesse der Belegschaft gemacht zu haben. Im Rahmen der Verhandlung kamen pikante Details, über die Gstrein in seinem Interview gesprochen hatte, zutage. So soll Mähr vor einer Disziplinaroberkommission eingestanden haben, dass er illegale Kontoabfragen getätigt hat, zitierte Gstreins Anwalt Thomas Juen. Mähr selbst wollte sich im Zeugenstand dazu nicht äußern.
Ein Urteil in der Causa, die von Bediensteten längst als Postposse eingestuft wird, will Richter Schurig Anfang November schriftlich erlassen.
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