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Zweite Chance für Geschworene

Feldkirch - Ein Schwurgerichtsprozess, bei dem die Richter den Spruch der Geschworenen aufgehoben hatten, wird wieder aufgerollt. "Räuber schuldig oder unschuldig" wird in zweitem Durchgang geklärt.

Anlasstat für den Schwurgerichtsprozess im November war ein geplanter Überfall auf einen Drogendealer in Mäder. Zwei Burschen im Alter von 22 und 20 Jahren wollten den im Rollstuhl Sitzenden überfallen. Doch im letzten Augenblick verließ sie der Mut. Die Geschworenen sahen deshalb die Möglichkeit, die beiden gerade noch freizusprechen.

Die Berufsrichter entschieden, dass sich die Laien bei ihrem Freispruch geirrt haben mussten, die Causa wanderte zum Obersten Gerichtshof. Von dort kommt sie nun wieder zurück nach Feldkirch. Neue Geschworene, neuer vorsitzender Richter. Unter diesen Voraussetzungen muss nun nochmals ein Schwurgericht durchgeführt werden. Knackpunkt wird auch hier wieder die Frage sein. ob die Angeklagten nur deshalb einen Rückzieher machten, weil ihnen gar keine andere Wahl blieb, oder ob sie sich aus moralischen Motiven eines besseren besonnen. “Komplizierte Rechtsfragen wie diese zeigen die Grenzen der Laiengerichtsbarkeit auf”, so der Pressesprecher des Landesgerichts, Reinhard Flatz.

Entscheidet sich die zweite Geschworenenrunde erneut für einen Freispruch, gilt dieser allerdings. Dann ist die Justiz an die Entscheidung “aus dem Volke” gebunden.

“Mein Mandant wird auch im zweiten Durchgang freizusprechen sein”, ist Verteidiger Nicolas Stieger überzeugt. Über die Regelung, dass von den drei damaligen Berufsrichtern zwei theoretisch wieder im neuen Richterkollegium sitzen dürften, kann Stieger nur den Kopf schütteln. “Nicht zu vergessen sind auch die Kosten, die meinen Mandanten treffen. So ein Verhandlungstag kostet insgesamt mehrere tausend Euro,”. Für die Angeklagten heißt es nun abwarten.

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