von Seff Dünser/Neue
Mittlerweile hat die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) am Landesgericht Feldkirch eine zweite Anklageschrift gegen den suspendierten Feldkircher Bundespolizisten eingebracht. Dabei werde ihm Amtsmissbrauch mit einer ungerechtfertigten Autohalter-Abfrage zum Vorwurf gemacht, teilte gestern auf Anfrage Gerichtssprecher Norbert Stütler mit. Und der Beamte habe bei seinem Auftraggeber die vorgeschriebene Abfrage-Gebühr von 14 Euro nicht eingehoben.
Über die zweite Anklageschrift wird aller Voraussicht nach beim Schöffenprozess am 24. Juli am Landesgericht zusammen mit der ersten Anklageschrift verhandelt werden. In der ersten Anklageschrift wird dem Polizisten zur Last gelegt, er habe seine vier Mitangeklagten aus dem Drogenmilieu mit behördlichen Informationen versorgt und von ihnen dafür 13.000 Euro kassiert. Mit vier Computeranfragen bei verschiedenen Behörden soll der Exekutivbeamte unter falschem Vorwand illegal Informationen eingeholt und dann für Geld weitergegeben haben. Dabei ging es etwa darum, ob Strafverfahren gegen die Mitangeklagten anhängig sind, um Haftbefehle, Aufenthaltsermittlungen, Waffenverbote, um Adressen und Namen bestimmter Personen.
Keine Stellungnahme
Dazu wurde der Polizist wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit angeklagt, die vier Mitangeklagten wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch und Bestechung. Der Strafrahmen beträgt für den Fall von Schuldsprüchen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Für die Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Bertram Grass, der Verteidiger des Polizisten, gab gestern noch keine Stellungnahme ab.
Angeklagt wurde der Polizist auch wegen Begünstigung: Er soll einen Zeugen nachdrücklich darauf hingewiesen haben, vor Gericht keine Aussage zu machen. Für diesen Auftrag soll er 1000 Euro kassiert haben.
Suspendiert
Der Bundespolizist habe über das Dienstliche weit hinausgehende Kontakte zu Personen aus dem Drogen-, Rotlicht- und Glücksspielmilieu gepflegt, heißt es in der ersten Anklageschrift. Weiterhin ermittelt wird gegen den suspendierten Beamten wegen des Verdachts, er habe für Informationen über Termine von Glücksspielrazzien in Wettlokalen Geld kassiert. Ebenfalls noch nicht abgeschlossen sind die Erhebungen zum Vorwurf, er und andere Vorarlberger Polizisten hätten schwarz als Bewacher von Geldtransporten für eine Liechtensteiner Sicherheitsfirma gearbeitet, teilweise sogar während der Dienstzeit.
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