Der Dornbirner gestand, die 16-jährige Tochter seines besten Freundes in seiner Wohnung vergewaltigt zu haben. Der Mann muss dem Mädchen zudem 1.000 Euro Schadenersatz bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die 16-Jährige kannte den Metallarbeiter seit ihrer Geburt. Sie übernachtete des Öfteren bei dem Mann, der für sie wie ein Vater war. Im Herbst 2006 waren die beiden gemeinsam in einem Lokal und begaben sich dann in die Wohnung des 40-Jährigen. Dort fiel der groß gewachsene, über hundert Kilo schwere Mann über die junge Frau her und vergewaltigte sie.
Sein damaliges Verhalten kann sich der 40-Jährige noch immer nicht erklären, wie er vor Gericht sagte. Er war weder stark alkoholisiert, noch stand er unter Drogen. Dass das Mädchen diesen Geschlechtsverkehr nicht wollte, sei ihm außerdem klar gewesen. Nach der Tat weinte der Mann, rief seinen Freund an und gestand die Tat. Der allein erziehende Vater des Mädchens nahm seinen Angeklagten zwar sogar noch vor der Polizei in Schutz, vor Gericht fand das Verhalten des Angeklagten jedoch keine Entschuldigung.
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