Die beiden Männer hatten im September vergangenen Jahres einen Gast in einem Feldkircher Lokal beraubt. Bewaffnet mit einem Küchenmesser erbeuteten sie 300 Euro. Die Urteile sind rechtskräftig.
Im September 2007 waren der damals 19-jährige Fliesenleger und sein damals 18-jähriger Begleiter Gast einer Feldkircher Bar. Nach dem Lokalbesuch fassten sie in ihrer Dachwohnung oberhalb der Bar den Beschluss, einen Gast zu berauben. Aufgrund ihrer mangelhaften Maskierung konnten die Täter binnen kurzer Zeit ausgeforscht werden. Sie hatten sich lediglich ein zerschnittenes T-Shirt über den Kopf gezogen.
“Beide Angeklagte haben ein massives Alkohol- und Aggressionsproblem”, leitete Staatsanwalt Franz Pflanzner sein Plädoyer ein. Den Hintergrund für die Tat sahen die beiden Männer vor Gericht in ihrem Alkoholproblem. Die acht Geschworenen erkannten die beiden einstimmig für schuldig. Mildernd wirkte sich bei der Strafzumessung das Geständnis, ihr jugendliches Alter, die teilweise Schadenswiedergutmachung und ihre schwere Kindheit aus. Erschwerend war hingegen die Vorstrafenbelastung der beiden.
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