von Christiane Eckert/VOL.AT
Ein junger, bislang unbescholtener Mann musste sich am Landesgericht Feldkirch mit schweren Vorwürfen auseinandersetzen. Er habe am Silvesterabend die Bekannte seiner Freundin zu sexuellen Handlungen genötigt. Im Schlafzimmer seiner Bregenzer Wohnung. Die Verteidigung kontert und hält entgegen, dass das angebliche Opfer mit dem Beschuldigten eine Beziehung wollte, ihn aufforderte, mit ins Schlafzimmer zu kommen und von ihrer Seite aus die Türe versperrte. Sie sei die ganze Zeit über angezogen gewesen, so die Aussage des jungen Mannes. Das Gericht glaubt jedoch dem Opfer.
Weitere Vorwürfe
Die anderen Vorwürfe, von sexueller Belästigung bis hin zu Missbrauch seien ebenfalls nicht haltbar, meint die Verteidigung. Entweder seien sie einfach unrichtig oder die sexuellen Handlungen hätten im Einvernehmen mit der Partnerin stattgefunden. Schlussendlich endet der Prozess für den bislang Unbescholtenen mit einem Schulspruch. Statt Vergewaltigung wird geschlechtliche Nötigung angenommen. Der Rest der Punkte bleibt wie angeklagt. Opferanwältin Eva Müller kann für zwei der Opfer je 3000 Euro Schmerzengeld erwirken. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(VOL.AT)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.