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Zwei Jahre für die Tochter, ein Jahr Haft für die Mutter

Bereits mehrfach waren Mutter und Tochter straffällig geworden.
Bereits mehrfach waren Mutter und Tochter straffällig geworden. ©VOL.AT/Hartinger
Handy-Verträge mit Falschnamen betrügerisch abgeschlossen, gratis erhaltene Handys verkauft.

Erneut haben Tochter und Mutter Betrügereien mit Handy-Verträgen begangen. Nicht einmal eine teilweise verbüßte Haftstrafe wegen Manipulationen bei 29 Verträgen hat die 22-Jährige davon abhalten können, rasch rückfällig zu werden. Die in Bludenz wohnende Tirolerin wurde deswegen gestern am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Ein Jahr Haft beträgt die Strafe für ihre 50-jährige Mutter. Die beiden Urteile sind bereits rechtskräftig.

Die Tochter hat mit von ihr selbst am Computer gefälschten Passkopien unter falschen Namen 34 Handy-Verträge mit einer monatlichen Grundgebühr von jeweils 50 Euro bei Mobilfunkanbietern abgeschlossen und nicht erfüllt. Für die Vertragsabschlüsse erhielt sie teure Smartphones im Wert von bis zu 700 Euro kostenlos. Die Smartphones hat sie dann auf dem Schwarzmarkt verkauft. Zudem hat die Arbeitslose unter falschen Namen Waren bestellt, nicht bezahlt und verkauft, darunter Computer, Fernseher, Goldketten und Erotikartikel. Der Gesamtschaden aus den Betrügereien betrage „weit mehr als 50.000 Euro“, sagte Richter Othmar Kraft als Vorsitzender des Schöffensenates.

Schuldig gesprochen wurde die seit Dezember 2011 in U-Haft sitzende Vorbestrafte wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, Fälschung besonders geschützter Urkunden und Urkundenfälschung. Der Strafrahmen dafür: ein bis zehn Jahre Haft.

Ihre Mutter wurde nur wegen gewerbsmäßiger Hehlerei angeklagt und verurteilt, bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Haft. Sie war am Verkauf der Smartphones beteiligt.

Brandalarmübung

Die Verhandlung wurde gleich zu Beginn wegen einer Brandalarmübung für 20 Minuten unterbrochen. Alle im Gebäude Anwesenden mussten dafür das Landesgericht verlassen. Nach sechs Minuten traf die Feuerwehr ein. Die Übung war natürlich nicht Teil der gestrigen Geburtstagsfeier von Landesgerichtspräsident Heinz Bildstein.

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